Betrügereien verhindern

Die Paragrafen 146 bis 148 des Strafgesetzbuches beschreiben den Betrug als die Erlangung eines Vermögensvorteils durch die Täuschung anderer beispielsweise durch Vorspiegelung falscher Tatsachen.
So klar diese Beschreibung auch klingen mag, so vielfältig sind die Formen des Betrugs. Die Betrüger bedienen sich meist unterschiedlicher Lebenssachverhalte und nutzen dabei die Unwissenheit oder Gier der Opfer aus: sie klingeln an die Haustüre, schreiben einen Brief, greifen zum Telefon oder schicken E-Mails. Die Varianten sind zahlreich und oftmals bekannt, wie zum Beispiel im Internet: von vermeintlichen „Gratis“-Angeboten, Phishing-E-Mails, gefälschten Gewinnversprechen oder nicht versandte Waren ist hier die Rede. Die Gefahren können in sozialen Netzwerken, beim Online-Shopping, auf Internetseiten oder auch im Postkasten liegen. Meist sind die Täter dann erfolgreich, wenn Unerfahrenheiten gepaart mit Leichtgläubigkeit im Spiel sind. Es gilt der Grundsatz: Beweisen Sie Hausverstand.
Auf den folgenden Seiten finden Sie unterteilt in drei Kategorien zahlreiche unterschiedliche Betrugsmaschen mit den dazugehörigen Tipps der Kriminalprävention.


Anlagebetrug

Betrügerische Investment-Seiten im Internet
„Cyber Trading Fraud“

Beim sogenannten Cyber Trading Fraud werden potenzielle Anleger im Internet zu Geldzahlungen für vermeintlich lukrative Investitionsgeschäfte verleitet. Angeworben werden die Opfer über Internet-Werbeanzeigen, soziale Netzwerke, Anrufe aus eigens geschaffenen Call-Centern oder Massenmails. Die Tätergruppierungen arbeiten mit unzähligen Tarn- und Scheinfirmen in einer konzernähnlichen Struktur. Aufgaben wie Marketing, Call-Center-Betrieb, Softwareentwicklung und Geldwäscherei werden unabhängig voneinander arbeitsteilig unter einer Führung erledigt. Die Plattformen sind sehr professionell gestaltet und täuschen anfangs hohe Gewinne vor, um die Opfer zu weiteren Zahlungen zu verleiten. Das bezahlte Geld wird nicht angelegt, sondern verschwindet im kriminellen Netzwerk.

So schützen Sie sich:

  • Das schnelle Geld und hohe Gewinnchancen gibt es auch im Internet nicht. Wenn Ihnen etwas „zu schön scheint, um wahr zu sein“, ist es höchstwahrscheinlich ein Betrug.
  • Recherchieren Sie im Internet, ob es Warnungen oder Beschwerden zu diesen Plattformen oder Gesellschaften gibt, z.B.: Watchlist Internet, Suchmaschinen-Ergebnisseiten.
  • Vergewissern Sie sich, dass im Falle von Trading- oder Handelsplattformen eine entsprechende Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht und prüfen Sie, ob bereits eine Warnung der FMA zu dieser Plattform oder den Betreibergesellschaften vorliegt. Hinweise und Anfragemöglichkeiten finden sie unter www.fma.gv.at .
  • Schauen Sie sich die Trading Plattform genau an: Ist ein Impressum angegeben? Ist ein Verantwortlicher telefonisch erreichbar? Nimmt man sich Zeit, Ihnen das Geschäftsmodell zu erklären? Wenn diese Punkte nicht zutreffen, lassen Sie die Finger von dem Geschäft.
  • Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGBs. Sind diese schlüssig und seriös?
  • Wenn Sie nach der ersten Einzahlung sofort kontaktiert werden und nachdrücklich mehr Geld verlangt wird, zahlen Sie keinesfalls weitere Summen.
  • Kreditkartenzahlungen sind teilweise bis zu drei Wochen stornierbar und die Zahlungen können rückgefordert werden.
  • Wenn Sie bereits einen Schaden erlitten haben, erstatten Sie auf jeden Fall eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Sie brauchen sich nicht zu schämen - Ihre Mitarbeit kann für Ermittlungstätigkeiten hilfreich sein. Melden Sie den Sachverhalt auch der FMA.

Weitere Informationen und Warnlisten finden Sie bei den Finanzmarktaufsichtsbehörden aus Österreich  und der Schweiz  oder auf Watchlist Internet sowie Internet-Ombudsstelle .

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Ausspähen von Daten

Unter dem Begriff Ausspähen von Daten werden alle Methoden von Social Engineering verstanden, die das Ziel haben den Täter jedwede Information über das Opfer zu verschaffen. Die Vorgehensweisen der Täter sind dabei unterschiedlich: Sie erlangen mit Tricks Zutritt zu Gebäuden und Computersystemen, durchwühlen den Abfall oder erfragen telefonisch oder durch persönliche Gespräche wichtige Details, Passwörter, Zugangscodes usw. aus dem Leben einer Person oder eines Unternehmens. Die Täter nutzen dabei gerne die Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit aus.

Phishing (29,3 KB)  bezeichnet den Versuch persönliche Daten über das Internet zu erlangen. Via E-Mails oder betrügerische Webseiten werden persönliche Daten oder Informationen wie Kreditkartennummern, Kontodaten sowie Zugangsdaten zu Ihren Email- und weiteren Accounts abgefragt.

Zur Vorgehensweise der Täter: Phishing gibt es in unterschiedlichsten Varianten. Fingierte E-Mails etwa sollen beim Adressaten den Eindruck erwecken, sie kämen von einer Bank oder einem Online-Auktionshaus. Die Empfängerin oder der Empfänger wird aufgefordert, einen Link anzuklicken vom dem er zu einer meist täuschend echt aussehenden Betrugs-Webseite  geleitet wird. Dort wird das Opfer unter einem Vorwand gebeten seine persönlichen Daten – darunter auch Passwörter, Pins und Tans – einzutragen. Im Schadensfall nehmen Sie bitte sofort mit dem betroffenen Dienstleister (Bankinstitut, PayPal, Ebay, Amazon usw.) Kontakt auf, informieren diesen von dem Vorfall und veranlassen nötigenfalls die sofortige Sperre. Danach erstatten Sie bitte umgehend Anzeige auf einer Polizeiinspektion.

Empfehlungen der Kriminalprävention:

  • Kein seriöses Unternehmen oder Bankinstitut fordert per Email zur Eingabe von persönlichen Daten wie Passwörter usw. auf.
  • Internetseiten, auf denen man sensible Nutzerdaten eingeben muss, erkennen Sie an den Buchstaben „https“ in der Adresszeile der Webseite und einem Schloss- oder Schlüssel-Symbol im Internet-Browser. Weiters sind sichere Webseiten auch an einer grün hinterlegten Adresszeile oder an einem grün hinterlegten Zertifikatszeichen erkennbar, wenn sich der Betreiber einer unabhängigen Prüfung unterzogen hat.
  • Überprüfen Sie die Adresszeile des Webbrowsers. Oft reicht ein Blick, um zu erkennen, dass es sich gar nicht um die richtige Website handelt. Sind Sie sich nicht sicher, geben Sie die Ihnen bekannte und gewohnte Adresse per Hand ein.
  • Richten Sie sich Ihre wichtigen Homepages, wie zum Beispiel Bankzugang etc. als Favoriten in Ihrem Browser ein und verwenden Sie nur diese. Stellen Sie so sicher, dass Sie nur die offiziellen Seiten verwenden.
  • Wichtig ist der Schutz durch Passwörter: Soweit möglich, verwenden Sie nicht das gleiche Passwort für mehrere Dienste – etwa E-Mail-Konto, Online-Shops und Communitys. Je länger und komplexer ein Passwort ist, desto schwerer ist es zu knacken. Es sollte mindestens acht Zeichen lang sein und aus einer zufälligen Reihenfolge von Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen. Ein solches könnte leicht erstellt werden, indem sich der Benutzer einen Satz überlegt und von jedem Wort den ersten Buchstaben sowie alle Zahlen und 2 Sonderzeichen verwendet (zum Beispiel der Satz: „Ich bin am 1. Jänner 1970 geboren.“ ergäbe das Passwort: Iba1.J1970g.).
  • Wer sich die zahlreichen Codes schwer merken kann, dem helfen so genannte Passwort-Safes. Das sind PC-Programme, mit denen sich Geheimzahlen sicher speichern lassen. Der Anwender braucht sich dann nur noch ein Haupt-Passwort zu merken, welches natürlich entsprechend schwer zu erraten sein sollte.
  • Sind Sie sich unsicher, ob Sie ein Passwort bekannt gegeben haben, dann ändern Sie als erstes das Passwort und melden Sie diesen Vorgang an die Betreiber der Homepage bzw. dem Unternehmen.
  • Den Anweisungen solcher Mails sollte man keinesfalls nachkommen, sondern sie unverzüglich aus dem Account löschen. Kreditkarten- und Bankinstitute sowie Online-Shops würden Sie niemals per E-Mail zur Bekanntgabe von Daten auffordern.

Informationsblatt Phishing (235,2 KB) 

Informationsblatt "Bank Phishing E-Mails" (437,5 KB) 

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Bestellbetrug

Unter Bestellbetrug versteht man alle Betrugsdelikte, bei denen die Täter entweder als Besteller oder als Verkäufer widerrechtlich handeln.

Beispielsweise können Betrügerinnen und Betrüger mit gestohlenen Identitäten Waren bestellen, ohne diese auch zu bezahlen. Die Mahnungen für die bestellten Waren bekommen dann jene Personen, deren Daten (Namen, Adressen, Geburtsdaten) widerrechtlich verwendet wurde. Auf der anderen Seite gibt es Betrügerinnen und Betrüger, die sich auf Kleinanzeigen-Plattformen als seriöse Anbieterinnen und Anbieter darstellen. Die angebotenen Waren werden jedoch nach Vorauszahlung nicht verschickt.

Manchmal verwickeln die Täter ihre Opfer in langwierige Chats, schlagen Zahlungen über Kurierdienste vor und verlangen, dass ein Link in einem Messengerdienst angeklickt werden soll.  Dabei wird aber nicht überwiesen, sondern abgebucht.

Sogenannte Fake-Shops, die im Internet auf den ersten Blick wie eine seriöse Plattform wirken, entpuppen sich als Betrugsfalle. Auch hier gehen die Geschädigten leer aus oder es werden minderwertige Waren verschickt.

Tipps der Kriminalprävention

  • Seien Sie sich bewusst, dass Sie es mit Betrügerinnen oder Betrügern zu tun haben könnten! Das gilt für Sie als Käuferin oder Käufer ebenso wie als Verkäuferin oder Verkäufer.
  • Überprüfen Sie die Seriosität der Anzeiger! Geben Sie den Namen bei einer Suchmaschine ein und beachten Sie Kundenrezessionen!
  • Es ist Vorsicht geboten, wenn die Abwicklung über einen Kurierdienst vorgeschlagen wird. Bleiben Sie im Chat der Plattform und wechseln Sie nicht zu Messengerdiensten!
  • Klicken Sie keine Links an, die Sie per E-Mail, SMS oder Messengerdienst bekommen! Geben Sie Ihre Daten nicht im Internet weiter!
  • Überlegen Sie, ob der Preis realistisch oder ob das Angebot „zu schön ist, um wahr zu sein“!
  • Seriöse Onlineshops sowie Kleinanzeigen-Plattformen haben ein Impressum und die Verantwortlichen reagieren auf Anfragen. Falls nicht, kaufen Sie lieber woanders ein!

Informationsblatt "Online Shopping Betrug" (1,5 MB) 

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Vorauszahlungsbetrug

Bei dem Großteil der Betrugsdelikte handelt es sich um Vorschuss- oder Vorauszahlungsbetrug. Die Täter zielen darauf ab, mit unterschiedlichsten Vorgehensweisen die Opfer zu einer Zahlung, das heißt einer Geldleistung zu motivieren.

CEO-Betrug
Seit 2015 ist diese Betrugsform in ganz Europa bekannt. Die Betrüger geben sich als vermeintliche Firmenchefs, international als Chief Executive Officer (CEO) bezeichnet, aus und kontaktieren mit einer manipulierten E-Mail-Adresse ihre Zielpersonen, in der Regel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Treasury, der Buchhaltung oder dem Accounting. Es wird eine dringende Überweisung unter strikter Geheimhaltung angeordnet. Dieser Schritt wird in weiterer Folge durch eine Drittperson, einem Jurist, Geschäftspartner oder Berater, bestätigt.

Informationsblatt "CEO/Business E-Mail Betrug (CEO-Betrug)" (358 KB) 

Rechnungslegungsbetrug
Bei dieser Betrugsart werden fiktive oder abgeänderte Rechnungen an die Unternehmen übermittelt. Die Täter zielen darauf ab, eine Geldleistung mitunter über Auftrag des Geschäftsführers oder des Vorstandes zu generieren.
Informationsblatt Rechnungslegungsbetrug (212 KB) 

Informationsblatt "Rechnungsbetrug" (433,4 KB) 

Gewinnversprechen
Die Mitteilungen über einen angeblichen Lotteriegewinn werden zumeist über Massen-Emails, sogenannte Spam-E-Mails, verbreitet. Es handelt sich dabei um einen Betrugsversuch bei dem die Täter versuchen, aufgrund von vermeintlichen Gebühren, Honoraren etc. Geldleistungen von den Opfern zu erhalten.

Informationsblatt Gewinnversprechen (212 KB) 

Inkasso-Betrug
Die Täter versenden E-Mails, Fax oder Briefe, in denen die Bezahlung für in Wirklichkeit nicht existierende Rechnungen gefordert wird. Als Absender dieser Mahnungen scheinen vermeintliche Inkassobüros oder Rechtsanwälte auf. In vielen Fällen wird auf im Anhang übermittelte Rechnungen verwiesen, in denen Details über die Forderung zu entnehmen sind.

Informationsblass Inkasso-Betrug (274,5 KB) 

Love Scam oder Romance Scam
Bei dieser Betrugsform nutzen die Täter die vermeintliche Zuneigung von Frauen und Männern aus, um das Opfer zu Zahlungen zu bewegen. Sie hat sowohl weibliche als auch männliche Opfer. Mittels Telefonaten, E-Mails und anderen Kommunikationsformen der Neuen Medien wird den Opfern eine Art Beziehung vorgespielt und in weiterer Folge finanziell ausgebeutet.

Informationsblatt Love Scam (213 KB) 

Mietbetrug
Beim Mietbetrug inserieren die Täter auf Internetseiten oder in Zeitungen oder Zeitschriften preiswerte Wohnungen zur Miete. Der Täter gibt vor, sich für längere Zeit im Ausland zu befinden und bietet an, gegen eine Mietvorauszahlung den Mietvertrag und den Wohnungsschlüssel per Paket zu übermitteln. Es gibt keinen direkten Ansprechpartner in Österreich. Nach der Bezahlung bricht der Kontakt ab.
Informationsblatt Mietbetrug (215 KB) 

Enkel- oder Neffenbetrug
Insbesondere ältere Menschen werden telefonisch von den Tätern kontaktiert und im Rahmen des Gesprächs unter Vorspielung lebensnaher Sachverhalte um eine Geldleistung gebeten. Die vermeintlichen Enkel oder Neffen holen das Geld niemals selbst beim Opfer ab, sondern schicken angebliche Freunde als Geldboten.
Informationsblatt Enkel- oder Neffenbetrug (249,6 KB)
Karte Neffentrick (650,5 KB)

Geldwechselbetrug
Die Täter sind besonders in Wohngebieten, Fußgängerzonen, Parkplätzen und Einkaufszentren aktiv. Dort bitten sie die Opfer, Euro-Münzen oder Geldscheine zu wechseln. In weiterer Folge werden die Opfer von den Tätern durch ein Gespräch irritiert und entweder beim Geldwechseln bestohlen oder um das korrekte Wechselgeld betrogen.

Informationsblatt Geldwechselbetrug (209 KB) 

Notfall-E-Mail
Bei dieser Betrugsart verschafft sich der Täter einen widerrechtlichen Zugang zu einem E-Mail-Account und versendet in dessen Namen dann sogenannte Notfall-E-Mails an die Kontakte im Adressverzeichnis des Account-Besitzers. In der E-Mail selbst wird vorgegeben, dass sich der Account-Besitzer in einer Notlage im Ausland befindet und dringend Geld benötigt. Die Zahlungen werden meist über Geldtransferdienste erbeten.

Informationsblatt Notfall-E-Mail (216 KB) 

Kontoeröffnungs-, Kredit- oder Leasingbetrug
Bei dieser Betrugsart eröffnet der Täter unter falscher Legitimation ein Konto, überzieht dieses oder nimmt einen Kredit auf oder schließt einen Leasingvertrag bei einem Unternehmen, einem Bank- oder Kreditinstitut ab. Er verspricht zwar die Rückzahlung, ist aber nicht in der Lage und oder Willens dies zu tun. Er täuscht sowohl Zahlungswilligkeit oder -fähigkeit vor, das Opfer wird um die aushaftende Summe gebracht.

Informationsblatt Kontoeröffnungs-, Kredit- oder Leasingbetrug (212 KB) 

Cold Calling
Beim Cold Calling führen die Täter unter unterschiedlichsten Vorwänden unerlaubte
Werbeanrufe aber auch Gewinnmitteilungen und Drohanrufe per Telefon durch. Die Angerufenen werden bei den Gesprächen aufgefordert, zum Beispiel ein Gewinnspiel-Abo oder ein in Kürze startendes Gewinnspiel zu kündigen, bei dem sie eingetragen wären und für welches Kosten anfallen. Diese Kosten würden wiederum von ihrem Konto abgebucht werden. Die Angerufenen werden unter Druck gesetzt. Zum Zweck der Kündigung sollen sie daher eine Mehrwertnummer anrufen. Achtung ist geboten, da diese Gespräche zu Mehrwertnummern bis zu 20 Minuten dauern können und dadurch sehr hohe Kosten anfallen.

Informationsblatt Cold Calling (213 KB) 

Finanzagent oder „Money Mule“
Diese Vorgehensweise ist typisch für Betrugshandlungen im Internet. Sie dienen entweder der Verschleierung von Zahlungsströmen bei Internetbetrugshandlungen oder um an das Vermögen der Opfer zu gelangen. Steigt man auf dieses Angebot ein, wird man als Finanzagent, international als "money mule" bekannt, in das Betrugsschema involviert.

Informationsblatt Finanzagent (212,2 KB) 

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Polizistentrick

Beim Polizistentrick rufen unbekannte Täter in der Regel ältere Personen an und geben sich als Kriminalbeamte aus. Sie erzählen dem Opfer, dass zum Beispiel eine Einbrecherbande in der Umgebung ihr Unwesen treibt und als nächstes bei der oder dem Angerufenen einbrechen würden. Um alle Wertgegenstände in Sicherheit zu bringen, sollen sie der „Polizei“ zur Verwahrung übergeben werden. Es wird ein Treffen zur Übergabe organisiert und entweder von der Anruferin oder dem Anrufer selbst beziehungsweise von einem Mittäter abgeholt.

Informationsblatt Polizistentrick (941,7 KB) 

Eine weitere Form des Polizistentricks ist der Kautionsbetrug. Auch hier gehen die Täter ähnlich vor, nur teilen sie dem Opfer mit, dass ein naher Angehöriger einen Unfall mit Verletzten verursacht hätte. Um zu vermeiden, dass die oder der Angehörige ins Gefängnis muss, soll das Opfer eine Kaution bezahlen. Diese wird dann vom Anrufer selbst oder einem Mittäter abgeholt.

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