Prävention

Sicher in den Urlaub: Der Urlaubsflirt als Bedrohung

Aus dem Urlaub werden oftmals nicht nur Souvenirs mitgenommen, sondern auch die Erinnerung an einen Urlaubsflirt. Doch was, wenn die Urlaubsbekanntschaft zur Bedrohung wird?

(29. Juli 2020) Dass aus einem Urlaubsflirt die große Liebe entsteht, ist eher selten der Fall. Wenn der Urlaub zu Ende ist und der Alltag wieder einkehrt, verblasst die Sehnsucht meist sehr schnell und zurück bleiben schöne Erinnerungen. Manchmal wollen die Urlaubsbekanntschaften jedoch keine Andenken bleiben und sie stehen plötzlich vor der Türe. Wenn die Bekanntschaft aus den Ferien lästig und bedrohlich wird, ist höchste Vorsicht geboten. Das Bundeskriminalamt gibt Tipps, wie man sich im Falle von Stalking am besten verhält.

Stalking ist strafbar
Die sogenannte "Beharrliche Verfolgung" ist seit 1. Juli 2006 ein gerichtlicher Tatbestand und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Nach dem Gesetzt macht sich strafbar, wer eine Person beharrlich in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt verfolgt, indem sie

1. ihre räumliche Nähe aufsucht oder ihr auflauert,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt herstellt. Dies kann zum Beispiel per SMS, E-Mail oder Messenger-Dienste geschehen.
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt,
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen oder
5. Tatsachen beziehungsweise Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches von ihnen ohne ihre Zustimmung veröffentlicht.

Tipps der Kriminalprävention:
• Melden Sie die beharrliche Verfolgung der Polizei.
• Machen Sie der Stalkerin oder dem Stalker, wenn möglich in Anwesenheit eines Zeugen, unmissverständlich und nur einmal klar, dass Sie keinen weiteren Kontakt mehr zu ihm wollen. Ignorieren Sie die Person dann konsequent.
• Dokumentieren Sie jede (versuchte) Kontaktaufnahme oder Nachricht der Stalkerin oder des Stalkers. Sichern Sie Beweise wie Briefe, SMS, E-Mail, Chat-Verläufe oder ähnliches. Diese Beweise sind wichtig für die weiteren rechtlichen Schritte.
• Informieren Sie Ihr privates und berufliches Umfeld, dass Sie "gestalkt" werden, damit die Stalkerin oder der Stalker nicht über Ihren Bekanntenkreis zu Ihnen Kontakt aufnehmen kann.
• Legen Sie sich eine neue Telefonnummer zu.
• Nehmen Sie keine Pakete oder Geschenke des Täters oder mit unbekanntem Absender entgegen.
• Werden Sie mit dem Auto verfolgt, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle.
• Alarmieren Sie in konkreten Bedrohungssituationen unbedingt die Polizei über den Notruf 133.

Die Spezialisten der Kriminalprävention stehen Ihnen gerne mit unabhängiger und kompetenter Beratung zur Verfügung. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihr Landeskriminalamt/Assistenzbereich Kriminalprävention. Tel. 059 133.

Artikel Nr: 18027 vom Mittwoch, 29. Juli 2020, 08:48 Uhr
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