Prävention

Stalking: Wenn der Urlaubsflirt zur Bedrohung wird

Dass aus einem Urlaubsflirt die große Liebe wird, ist eher selten der Fall. Wieder zu Hause angekommen, verblasst die Sehnsucht meist sehr schnell und zurück bleibt eine schöne Erinnerung. Manche Urlaubsbekanntschaften wollen es aber nicht nur bei einem Urlaubsandenken belassen.

Was, wenn der Urlaubsflirt schwerer loszuwerden ist als ein Sonnenbrand und diese Person, mit der Sie sich keine längerfristige Beziehung vorstellen können, plötzlich vor der Tür steht?

Wenn die Bekanntschaft aus den Ferien aber lästig und bedrohlich wird, ist höchste Vorsicht geboten. Das Bundeskriminalamt gibt Tipps, wie man sich im Falle von Stalking am besten verhält. Stalking ist strafbar. Die sogenannte "Beharrliche Verfolgung" ist seit 1. Juli 2006 ein gerichtlicher Tatbestand und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Nach dem Gesetz macht sich strafbar, wer eine Person beharrlich in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt verfolgt, indem sie

1. ihre räumliche Nähe aufsucht oder ihnen auflauert,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt. Dies kann zum Beispiel per SMS, E-Mail oder Messenger-Dienste geschehen.
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt , oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.

Tipps der Kriminalprävention:

• Melden Sie die beharrliche Verfolgung der Polizei.
• Machen Sie dem Stalker, wenn möglich in Anwesenheit eines Zeugen, unmissverständlich und nur einmal klar, dass Sie keinen weiteren Kontakt mehr zu ihm wollen. Ignorieren Sie die Person dann konsequent.
• Dokumentieren Sie jede (versuchte) Kontaktaufnahme oder Nachricht des Stalkers. Sichern Sie Beweise wie Briefe, SMS, E-Mail, Chat-Verläufe oder ähnliches. Diese Beweise sind wichtig für die weiteren rechtlichen Schritte.
• Informieren Sie ihr privates und berufliches Umfeld, dass Sie "gestalkt" werden, damit der Stalker nicht über Ihren Bekanntenkreis zu Ihnen Kontakt aufnehmen kann.
• Legen Sie sich eine neue Telefonnummer zu oder ziehen Sie nötigenfalls um.
• Nehmen Sie keine Pakete oder Geschenke des Täters oder mit unbekanntem Absender entgegen.
• Werden Sie mit dem Auto verfolgt, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle.
• Alarmieren Sie in konkreten Bedrohungssituationen unbedingt die Polizei über den Notruf 133.

Die Spezialisten der Kriminalprävention stehen Ihnen gerne mit unabhängiger und kompetenter Beratung zur Verfügung. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an ihr Landeskriminalamt/Assistenzbereich Kriminalprävention. Tel. 059 133.

Wenn die Bekanntschaft aus den Ferien aber lästig und bedrohlich wird, ist höchste Vorsicht geboten.
Foto: ©  BMI/ Tuma

Artikel Nr: 17246 vom Mittwoch, 28. August 2019, 09:26 Uhr
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