Fahndung

Gewerbsmäßiger Betrüger zum zweiten Mal von Zielfahndern festgenommen

Ein 42-jähriger Österreicher wurde zum zweiten Mal von Zielfahndern im Ausland aufgespürt und festgenommen. Der Mann war nach einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Einen genehmigten Freigang hatte der Mann zur Flucht ins Ausland genutzt.

In Marseille an der französischen Küste wurde Ende Juni ein weltweit gesuchter Österreicher festgenommen. Die Festnahme wurde über das europäische Zielfahndungsnetzwerk ENFAST initiiert und von der französischen Zielfahndungsdienststelle vorgenommen. Der 42-jährige Mann war bereits 2018 wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit einer Schadenshöhe von rund 700.000 Euro von Zielfahndern des Bundeskriminalamts (BK) gefahndet und schließlich in Cancun in Mexiko festgenommen worden. Vom Landesgericht Innsbruck wurde er zu einer fünfjährigen unbedingten Haftstrafe verurteilt. Nach einem genehmigten Freigang im Jänner 2020 kehrte der Inhaftierte nicht mehr in die Justizvollzugsanstalt zurück. Er setzte sich abermals ins Ausland ab und beging auf der Flucht erneut Betrugshandlungen in beträchtlicher Schadenshöhe. Diesbezüglich laufen die Ermittlungen. Das Landesgericht (LG) Innsbruck hatte für den Flüchtigen eine weltweite Fahndungsanordnung erlassen und es wurde neuerlich um eine Zielfahndung durch das Bundekriminalamt ersucht. Die Übernahme und Durchführung der intensiven, operativen Maßnahmen durch die Zielfahndungsdienststelle des Bundeskriminalamtes erfolgte über Anordnung des Landeskriminalamtes (LKA) Tirol und des LG Innsbruck. Am 17. Juli 2020 wurde der Mann von Beamten des BK auf dem Luftweg rückgeholt.
Die neuerliche Lokalisierung, Festnahme und Rückführung des Flüchtigen war während der weltweiten COVID 19-Restriktionen nur mithilfe der engen Zusammenarbeit mit der französischen Zielfahndung möglich. Zwischen der Fahndungsgruppe sowie der ermittelnden Betrugsgruppe des LKA Tirol und der Zielfahndungsdienststelle des BK gab es während der gesamten Zielfahndungsmaßnahmen wie gewohnt gute und intensive Zusammenarbeit.

Artikel Nr: 18018 vom Freitag, 24. Juli 2020, 11:35 Uhr
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