Allgemeines

Tag der vermissten Kinder

Der 25. Mai ist der Tag der vermissten Kinder. Das Bundeskriminalamt (BK) nimmt diesen Tag zum Anlass, um über die Arbeit des Kompetenzzentrums für Abgängige Personen (KAP) und das Projekt "Heimvorteil" zu informieren. Das Präventionsprojekt soll die Anzahl der Abgängigkeiten Minderjähriger aus Betreuungseinrichtungen stark reduzieren

Mehr als 11.000 Vermisstenanzeigen wurden 2019 in ganz Österreich erstattet, das sind rund 30 Anzeigen pro Tag. Etwa zehn der Fälle bleiben pro Jahr auf lange Sicht ungelöst. Am 1. Mai 2020 waren im österreichischen Fahndungssystem (EKIS) 816 Männer und Frauen als abgängig gespeichert. Dabei handelt es sich um 484 Erwachsene und 332 Minderjährige. Bei den Minderjährigen waren 229 jugendlich, also zwischen 14 und 18 Jahre alt, und 103 Unmündige unter 14 Jahren. Von den abgängigen Personen stammen insgesamt 115 Erwachsene, 185 Jugendliche und 68 Unmündige aus Ländern außerhalb der Europäischen Union.

Bei rund drei Viertel aller in Österreich als vermisst Gemeldeten handelt es sich um Minderjährige, die sich ohne Erlaubnis aus Betreuungseinrichtungen entfernen. Sie tauchen in der Regel nach wenigen Tagen wieder auf oder können aufgefunden werden. Die meisten dieser Anzeigen betreffen Minderjährige, die bereits mehr als dreimal abgängig waren, einige von ihnen bis zu 50-mal und öfter. 80 bis 85 Prozent aller Vermissten tauchen innerhalb einer Woche wieder auf, 90 bis 95 Prozent innerhalb eines Monats.

Projekt "Heimvorteil"
Unerlaubtes Entfernen aus Betreuungseinrichtungen lässt die Anzahl der Vermisstenanzeigen enorm steigen. Um diese Situation zu verbessern, hat das KAP, nach entsprechenden statistischen Auswertungen, das Pilotprojekt "Heimvorteil" gestartet. Über das gesamte Jahr 2017 wurde das Projekt in insgesamt fünf stark belasteten Polizeiinspektionen durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss wurden im Laufe des Jahres 2018 all jene Maßnahmen eingeleitet, um diese Präventionsmaßnahme in Betreuungseinrichtungen für Minderjährige schnellstmöglich in den Regelbetrieb zu übernehmen.

Ziel des Projektes ist es, die Anzahl der Abgängigkeitsanzeigen in den betroffenen Polizeiinspektionen deutlich zu senken und die Kommunikation zwischen den Sozialeinrichtungen mit den örtlich zuständigen Polizeidienststellen zu verbessern. Außerdem steht der Schutz der betroffenen Minderjährigen vor Kriminalität im Fokus des Projektes.

Von März bis Juni 2019 wurden insgesamt 120 Polizeibeamtinnen und –beamte von Mitarbeitern der Kriminalprävention des BK und "Gemeinsam.Sicher in Österreich" geschult. Im Anschluss daran wurde österreichweit Kontakt mit den Leitungen besonders betroffener Betreuungseinrichtungen aufgenommen, um bestehende Probleme rechtzeitig erkennen und gemeinsame Lösungen erarbeiten zu können. Wo immer es nach Einschätzung der Sozialpädagoginnen und -pädagogen in den Einrichtungen möglich und sinnvoll erscheint, soll schnellstmöglich eine fortlaufende Betreuung der Minderjährigen in den Einrichtungen, etwa durch Workshops und Vorträge, begonnen werden. Selbstverständlich wird jede Präventionsmaßnahme ausnahmslos nur mit dem Einverständnis der Leitung der betroffenen Einrichtungen gesetzt.

Nach regelmäßigen Auswertungen leitet das KAP erforderliche Lenkungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Setzung von örtlichen Schwerpunkten ein. Mit der Analyse der EKIS-Fahndungsdaten können Probleme zeitgerecht erkannt und gemeinsam, teils mit externen Institutionen und Partnern, Lösungen erarbeitet werden.

Im Zusammenhang mit den COVID-Maßnahmen ist bemerkenswert, dass es im März 2020 einen leichten und im April einen sehr starken Rückgang der Anzahl der Abgängigkeitsanzeigen, die diese Personengruppe betraf, gab. Wurden im Jänner und Februar österreichweit noch etwa 600 Abgängigkeitsanzeigen erstattet, sank diese Zahl im März auf knapp über 500. Im April 2020 wurden nur 343 Fälle an die Polizei gemeldet. Das waren fast 45 % Anzeigen weniger als zu Beginn des Jahres.

Im Mai wurden bisher knapp 300 Fälle gemeldet, voraussichtlich werden sich in diesem Monat die Zahlen also wieder den normalen Werten annähern. Bei der Aufklärungsrate hat sich erfreulicherweise nichts geändert. 95 % der Abgängigkeitsfälle von März, April und Mai sind also bereits wieder geklärt.

Fahndung
Bei einer Vermisstenanzeige werden die abgängigen Personen von den zuständigen Polizeidienststellen nicht nur in der nationalen Fahndungsdatenbank, sondern automatisch auch im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. Die jeweiligen Fahndungsdaten sind somit in allen Schengen-Partnerstaaten innerhalb weniger Minuten ab der Speicherung abrufbar und ersichtlich.

Über das KAP
In Österreich sind die Polizeiinspektionen, Stadtpolizeikommenden, Landeskriminalämter und das BK mit der Fahndung nach abgängigen Personen, umgangssprachlich "Vermisste", befasst. Im Herbst 2013 wurde das Kompetenzzentrum für Abgängige Personen (KAP) im Bundeskriminalamt (BK) eingerichtet.
Das KAP ist grundsätzlich keine operative Einheit, führt aber in besonderen Einzelfällen auch Ermittlungen durch. In erster Linie ist das KAP für die Grundsatzangelegenheiten des Vermisstenwesens zuständig, mit dem Ziel, die österreichischen Sicherheitsdienststellen und in vielen Fällen auch die Angehörigen von vermissten Personen optimal zu servicieren und zu unterstützen.

Eine weitere Aufgabe des KAP besteht in der weltweiten Veröffentlichung von Fahndungen nach vermissten Personen, sowie der Nutzung von zeitgemäßen Medien, die eine besonders große Reichweite haben. In diesem Zusammenhang können etwa die Infoscreens in den öffentlichen Verkehrsmitteln vom KAP für Fahndungsmaßnahmen genutzt werden. Außerdem beschäftigt sich das KAP mit dem Thema Demenz und den dadurch verursachten Abgängigkeiten.

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Artikel Nr: 17891 vom Samstag, 23. Mai 2020, 06:00 Uhr
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