Allgemeines

Kriminalpolizei weiterdenken

Im 19. Jahrhundert nahm die Kriminalpolizei von heute ihre Anfänge. Laufend wurde die Organisation verbessert und an ihren Bedarf angepasst. So auch 2021 mit der startenden Kriminaldienstreform 2.0, mit dessen Leitung der Direktor des Bundeskriminalamtes General Mag. Andreas Holzer betraut wurde.

Die Kriminalitätsbekämpfung ist für die österreichischen Sicherheitsbehörden eine ständige Herausforderung, da sich auch das Umfeld und die Rahmenbedingungen fortwährend ändern. Digitalisierung, Migration und multikulturelle Gesellschaften, der demographische Wandel, eine fortschreitende Urbanisierung oder nicht vorhersehbare Entwicklungen wie eine weltweite Pandemie erfordern neue, oftmals auch unkonventionelle und visionäre Wege. Diese Entwicklung von der analogen in die digitale Welt schlägt sich auch in den Zahlen nieder: die Anzeigenzahlen vor allem im Bereich der Eigentumskriminalität sinken während die Deliktszahlen im Bereich Cyberkriminalität teilweise explosiv steigen.

Verknüpfung von analog und digital

Die österreichische Kriminalpolizei wird auch zukünftig eine umfassende innere Sicherheit gewährleisten und dabei den Weg der digitalen Transformation einschlagen. Die Bekämpfung von Cyber-Kriminalität in all ihren Erscheinungsformen, der Umgang mit großen Datenmengen in der Sicherung und Analyse sowie die Automatisierung von Prozessen, sowohl innerhalb der Organisation als auch in der Vernetzung mit externen Partnern, werden daher forciert. "Analoge und digitale Ermittlungen stehen in einer modernen Kriminalpolizei dabei nicht im Widerspruch oder in Konkurrenz", so der Leiter des Projekts "Kriminaldienstreform 2.2 General Mag. Andreas Holzer. "Ganz im Gegenteil. Sie sind eine notwendige und zukunftsweisende Symbiose."

Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, sind neben dem Ausbau und der Weiterentwicklung von "High Level"-Ermittlungen in den Zentralstellen und auf Landesebene sowie der internationalen Kooperation eine fundierte Basisarbeit auf regionaler Ebene von enormer Bedeutung. Vor allem der Bereich der "Vorforensik" und der kriminalpolizeilichen Ermittlungen im niederschwelligen Bereich wird in Organisation, Aus- und Fortbildung sowie technischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen sein. Auf Grundlage ihres Wissens und ihrer Erfahrung muss die Kriminalpolizei die Brücke in die digitale Zukunft der Kriminalitätsbekämpfung weiter verstärkt ausbauen.

Ein Blick zurück

Obwohl die Anfänge der organisierten Verbrechensbekämpfung in Österreich bis ins 14. Jahrhundert zurückgehen und im 18. Jahrhundert zuerst die Zivilpolizeiwache eingerichtet und dann die Staatssicherheitspolizei ausgebaut wurde, kann der 25. Dezember 1870 als die Geburtsstunde der Kriminalpolizei bezeichnet werden. 1919 wurde dann das Polizeiagentenkorps durch das Polizeidienstgesetz neu geordnet. Die Agenten waren nicht mehr "Diener" bzw. "Unterbeamte", sondern "Staatsbeamte" bestimmter Rangklassen. Durch einen Erlass des Staatssekretärs für Inneres vom 26. November 1919 wird die Bezeichnung "Polizeiagent" in "Kriminalbeamter" geändert. Das Polizeiagentenkorps erhielt die Bezeichnung "Kriminalbeamtenkorps". Polizeipräsident Johann Schober veranlasste im Dezember 1919 eine Reform des Kriminaldienstes. Dadurch sollte "eine intensivere Versehung des Außendienstes und insbesondere eine energischere Bekämpfung des Verbrechertums ermöglicht werden". Die Reform trat am 1. Jänner 1920 in Kraft. Das Kriminalbeamtenkorps bestand als ein eigener Wachkörper bis zum 1. Juli 2005. Danach kam es zur Zusammenlegung mit dem Bundessicherheitswachekorps sowie der Bundesgendarmerie zur Bundespolizei.

Artikel Nr: 18704 vom Mittwoch, 2. Juni 2021, 14:50 Uhr
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