Statistik & Berichte

Leichte Steigerung der Geldwäsche-Meldungen 2019

Im Bundeskriminalamt (BK) wurden 2019 insgesamt 3.656 Akten zu Geldwäscheverdachtsfällen bearbeitet, das waren 4,6 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Bundesweit wurden insgesamt knapp sieben Millionen Euro aufgrund von Verdachtsmeldungen sichergestellt.

2019 verzeichnete die Geldwäschemeldestelle im BK insgesamt 3.656 Eingänge, davon 3.073 Verdachtsmeldungen. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 3.494 Meldungen eingingen, bedeutet dies eine leichte Steigerung um 4,6 Prozent. In 44 Prozent der Fälle handelte es sich um konkrete Geldwäscheverdachtsmeldungen, bei 39 Prozent um Betrugsdelikte. 2.882 Verdachtsmeldungen stammten von Banken. Die restlichen Meldungen erfolgten von Notaren (31 Meldungen), Rechtsanwälten (30 Meldungen) sowie Versicherungen (11 Meldungen).

Geldwäschemeldestelle
Die Geldwäschemeldestelle im BK ist eine zentrale Stelle für die Entgegennahme und Analyse von Sachverhalten im Zusammenhang mit Geldwäscherei, ihren Vortaten oder mit Terrorismusfinanzierung. Sie bildet in ihrer Zentralstellenfunktion die einzige Ansprechstelle für meldepflichtige Berufsgruppen.
Die Kernfunktion der Geldwäschemeldestelle liegt in ihrer, den Strafverfolgungsbehörden vorgelagerten, Filtertätigkeit. Aufgrund des hohen Informationsaufkommens vonseiten der meldepflichtigen Berufsgruppen muss die Geldwäschemeldestelle aus den zahlreichen übermittelten Verdachtsmeldungen jene erkennen, denen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein strafbarer Sachverhalt zugrunde liegt. Dieser als "Analyseverfahren" bezeichnete Vorgang dient dazu, die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten, indem diesen nur solche Sachverhalte übermittelt werden, deren strafrechtliche Verfolgung erfolgversprechend scheinen.
In Österreich sind nicht nur bestimmte Berufsgruppen zur Erstattung von Meldungen an die Geldwäschemeldestelle verpflichtet. So wurden 2019 der Geldwäschemeldestelle 67 Hinweise und Sachverhalte vom Finanzministerium und 34 von der Finanzmarktaufsicht gemeldet. 2019 gab es 63 rechtskräftigen Verurteilungen wegen des Tatbestandes der Geldwäsche. Es konnten 2019 auf Grund von Verdachtsmeldungen oder im Zusammenhang mit Straftaten rund um Geldwäsche 6.716.203,41 Euro sichergestellt werden.

Geldwäsche, Steuerdelikte und Korruption im Steigen
Die Verdachtsmeldungen werden von der Meldestelle den verschiedenen Deliktsbereichen zugeordnet. Steuerdelikte machen sechs Prozent der Fälle aus, Korruption lediglich ein Prozent, gerade bei diesen beiden Delikten konnte jedoch eine deutliche Steigerung verzeichnet werden. Steuerdelikte stiegen 2019 um 155 Prozent, Korruption, um 121 Prozent und Geldwäsche, die rund 44 Prozent der Gesamtfälle ausmacht, stieg um 21 an. In fünf Prozent aller Fällen war keine eindeutige Zuordnung zu einem konkreten Deliktsbereich möglich.


Internationaler Austausch essentiell
Im Jahr 2019 leitete die Geldwäschemeldestelle in 465 Fällen einen internationalen Schriftverkehr ein, um nähere Informationen zu den übermittelten Sachverhalten und den gemeldeten Firmen oder Personen einzuholen. Der häufigste Schriftverkehr erfolgte mit Deutschland, gefolgt von Italien und Großbritannien.

Money Mules
Eine Methode der Geldwäsche, die auch in Österreich weiterhin häufig vorkommt, nennt sich Money Mule ("Geldesel"), oder Finanzagenten. Sie werden meist in sozialen Medien mit gefälschte Annoncen und dem Versprechen einer lukrativen Verdienstmöglichkeit ohne viel Aufwand geködert. Diese Money Mules sind von den Tätern rekrutierte Personen, die den Auftrag haben, die illegal erwirtschafteten Vermögenswerte der Hintermänner weiter zu transferieren. Die Zielkonten befinden sich in der Regel im Ausland, zumeist ist eines davon auch in Übersee. Auch wenn den Money Mules häufig nicht bewusst ist, dass es sich bei den Geldern um illegal erlangte Vermögenswerte handelt, kann es zur einer Verurteilung kommen, da diese Finanzagenten für das Gelingen der Geldwäsche eine entscheidende Rolle spielen.

"Der Privatkredit"
Ein Mann, der im Internet nach einem Anbieter für einen Privatkredit suchte , stieß auf eine ausländische Webseite. Er schrieb mit dem Anbieter auf Facebook Messenger und WhatsApp. Unter dem Vorwand, diese Informationen für die Verifizierung der vom Kunden gemachten Angaben zu benötigen, forderte der Kreditanbieter ihn auf, sowohl die Daten seines Girokontos als auch die Zugangsdaten für das Onlinebanking bekanntzugeben. Darüber hinaus wurde der Mann angewiesen, seine Bankomatkarte an eine französische Adresse zu übersenden. Damit sollte geprüft werden, ob das Konto überhaupt einen Kredit bedienen könne.

Mit den eingeforderten Zugangsdaten für das Onlinebanking übernahm der vermeintliche Kreditgeber die Kontrolle über das Konto. Er führte sofort mehrere Überweisungen auf dieses Konto durch und überwies die Beträge wiederum an ausländische Konten in Frankreich oder Belgien weiter. So brachte der Täter die aus verschiedenen Vortaten herrührenden Vermögenswerte in den Finanzkreislauf ein und verschleierte deren Herkunft. Diese Transaktionen führten kurz darauf zu einer Verdachtsmeldung der kontoführenden Bank. Nach Durchsicht der Umsätze stellte die A-FIU 180 verdächtige Zahlungsein- und Zahlungsausgänge in der Höhe von mehr als 70.000 Euro fest. Die einzelnen Transaktionen bewegten sich dabei in einem Bereich von unter 2.500 Euro. Die weitere Analyse ähnlich gelagerter Fälle zeigte, dass die Zugriffe auf die Girokonten der Kreditnehmer via Onlinebanking stets von der gleichen IP-Adresse aus Benin in Westafrika stammten. Aufgrund dieser Übereinstimmung konnte nicht nur von ein und derselben Täterschaft ausgegangen werden, sondern es wurden auch 97 weitere unfreiwillige Finanzagenten ausgeforscht. Insgesamt konnte der kriminellen Organisation eine Schadenssumme von 1,3 Millionen Euro zugerechnet werden.

Kryptowährungen
Obwohl Kryptowährungen starken Kursschwankungen unterliegen, sind sie ein bewährtes Mittel der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Der folgende Fall zeigt die Rolle virtueller Währungen für die Geldwäscherei: Im Herbst 2019 versuchte ein unbekannter Verdächtiger bei einem österreichischen Virtual Currency Exchanger Bitcoins in der Höhe von 300.000 Euro zu erwerben. Im Rahmen der Geschäftsanbahnung forderte der Anbieter den Kunden auf, ein Profil anzulegen, seine Identität nachzuweisen und die Herkunft seiner Geldmittel darzulegen. Trotz mehrerer Telefonate und ausführlichen Schriftverkehrs lehnte es der potenzielle Käufer vehement ab, seine Identität über Videoverbindung zu bestätigen. Als Herkunft des Geldes gab er an 3.000 Stück Inhaberaktien verkauft zu haben und legte eine vermeintliche Bestätigung vor.
Bei der Durchsicht dieser Bestätigung stellte die Compliance des Exchangers beim verwendeten Schriftbild und den Schriftgrößen sowie beim Briefkopf Unstimmigkeiten fest. Eine Rückfrage bei der deutschen Bank, die als Ausstellerin der Wertpapierrechnungen aufschien, ergab, dass es sich um eine Fälschung handelte. Das Geschäft kam nicht zustande. Der Exchanger erstattete eine Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle.

Dokumente:

Artikel Nr: 17946 vom Samstag, 20. Juni 2020, 06:00 Uhr
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