Innenministerium

Karner und Raab präsentieren Evaluierungsbericht zu Gewaltschutzgesetz

Wissenschaftliche Evaluierung der Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes 2019 – Erfahrungswerte aus allen Bereichen fließen in Adaptierungen und Neuerungen in Gewaltschutz ein

"Im Jahr 1997 wurde ein großes Gewaltschutzgesetz zur Abwehr und Verhinderung von häuslicher Gewalt verabschiedet, das Gewalt an Frauen verhindern soll", sagte Innenminister Gerhard Karner bei einem Pressegespräch mit Frauenministerin Susanne Raab am 16. September 2022 in Wien. "Leider sehen wir uns heuer trotzdem mit 27 weiblichen Todesopfern im Alter von sechs bis 87 Jahren konfrontiert."
Um der häuslichen Gewalt entschieden und effizient entgegentreten zu können, bedarf es einer gesamtgesellschaftlichen Bemühung. Das Gewaltschutzgesetz ist ein wichtiger Faktor hierbei, weshalb die laufende Evaluierung und Adaptierung der hier hineingeflossenen Gesetzesmaterien, Befugnisse, Maßnahmen und Interventionsmöglichkeiten große Bedeutung zukommt.

Evaluierungsbericht in Kooperation mit FH Campus Wien

Die Evaluierung wurde vom Zentrum für Sozialforschung und Wissenschaftsdidaktik in Zusammenarbeit mit der FH Campus Wien und dem Bundeskriminalamt unter Anwendung qualitativer und quantitativer Methoden erstellt. Das Gewaltschutzgesetz unterliegt einem ständigen Wandel, sowohl auf der legislativen Ebene als auch auf Ebene der Polizei und der involvierten NGO. Die wesentlichen Stakeholder aus dem Gewaltschutzbereich sind neben der Polizei und NGO auch Bezirksverwaltungsbehörden – die Bezirkshauptmannschaften.

Knapp 13.700 Betretungs- und Annäherungsverbote 2021

Im Jahr 2021 wurden 13.690 Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen, alleine bis Ende Juli 2022 waren es 9.500. "Mehr Betretungsverbote zeigen, wie akribisch diese Befugnisse von den Polizistinnen und Polizisten ausgeübt wurden. Sie zeigen auch, dass Gewalt in der Privatsphäre bei der Polizei zur Anzeige gebracht wird. Die Stigmatisierung bei Anzeigen, wie noch vor Jahren, geht zurück."

Erfahrungen und Learnings aus der Evaluierung

Die Evaluierung des Gewaltschutzgesetzes behandelt auf 200 Seiten alle möglichen Facetten des Gewaltschutzes in Österreich. Ein wichtiger Teil hierbei war das Thema der Fallkonferenzen bei Hochrisikofällen. Ein Pilotprojekt wurde hierzu in Oberösterreich durchgeführt, dieses soll nun österreichweit ausgerollt werden. Auch legislative Änderungen bspw. bei der Akteneinsicht, das vorläufige Waffenverbot bei Betretungsverboten und das verpflichtende Beratungsgespräch für Gefährder, die über Beratungsstelle für Gewaltprävention erfolgt, wurden diskutiert.

Der Innenminister sagte: "Das Gewaltschutzpaket ist deshalb ein wichtiges und notwendiges Paket, mit einem jährlichen Unterstützungsbetrag von rund 25 Millionen Euro zur Unterstützung von Gewaltschutzzentren." Karner ergänzte, dass die Evaluierung des Pakets unter anderem eine Erweiterung des Betretungs- und Annäherungsverbots sowie ein Waffenverbot für Gefährder beinhalte, eine gesetzliche Verankerung der regelmäßig stattfindenden sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen sowie die Einführung von Gefährder-Beratungsstellen. Der Innenminister betonte: "Es wurde auch die Zahl der Präventionsbediensteten von 500 auf rund 1.000 erhöht."

Es sei notwendig, ergänzte Karner, "dass wir die Punkte des Gewaltschutzpakets ständig evaluieren und anpassen, um häusliche Gewalt zu verhindern – dies ist auch gesetzlich festgelegt worden". Das Paket unterstreiche, "dass wir als Gesellschaft alles tun müssen, um häusliche Gewalt zu verhindern".

Frauenministerin für volle Härte des Gesetzes bei häuslicher Gewalt

Wichtig sei, dass man sich ansehe, welche Wirkung das Gewaltschutzgesetz erziele, sagte Frauenministerin Susanne Raab. Denn man müsse präventiv alles tun, um Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen – vielfach würden auch Kinder von Gewalt betroffen sein. Alleine 2021 hätten rund 21.000 Frauen und Kinder um Unterstützung angesucht, ergänzte Raab.

Die Frauenministerin betonte, die Arbeit der Gewaltschutzzentren sehr zu schätzen. Sie sagte, dass man sich auch neuen Formen der Gewalt widmen müsse, der Online-Gewalt und der Cyber-Gewalt. Wichtig sei, hob sie hervor, dass jede Straftat, die mit häuslicher Gewalt in Verbindung stehe, mit der vollen Härte des Gesetzes geahndet wird.

Dokumente:

Innenminister Gerhard Karner, Sandra Messner, Marina Sorgo und Frauenministerin Susanna Raab.
Foto: ©  BMI/Jürgen Makowecz

Artikel Nr: 19979 vom Freitag, 16. September 2022, 14:32 Uhr
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