Sicherheit

Rückgang bei Stalking

Eine verschmähte Liebe, eine heimliche Verehrung oder etwa eine Trennung können Auslöser für Stalking sein. Die Polizei, Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen helfen weiter.

Seit der Einführung des strafrechtlich relevanten Tatbestandes der "beharrlichen Verfolgung" (§ 107a Strafgesetzbuch) – auch Stalking genannt – im Jahr 2007, konnte die Polizei in den letzten Jahren einen deutlichen Rückgang der Anzeigen verzeichnen. Waren es 2007 noch 2.557 Anzeigen, wurden 2019 insgesamt 1.726 Fälle angezeigt. Das entspricht einem Rückgang von 32,5 Prozent. Von Jänner bis Juli 2020 wurden bisher 1.010 Anzeigen registriert. Jedoch handelt es sich bei den vorläufigen Zahlen von 2020 um Rohdaten, die noch keiner Qualitätskontrolle oder weiteren Prüfmechanismen unterzogen wurden.

Hilfe bei Gewalt in der Privatsphäre und bei spezifischen Stalkingfällen
Die Polizei hat eine potenzielle Gewalttäterin oder einen potenziellen Gewalttäter bei Gewalt in der Privatsphäre aus der Wohnung wegzuweisen und ein Betretungsverbot für die Wohnung und dem Umkreis von 100 Metern zu verhängen. Seit 01. Jänner 2020 geht mit dem Betretungsverbot ein Annäherungsverbot im Umkreis von 100 Metern für die Gefährderin oder den Gefährder an die gefährdete Person einher. Ein verhängtes Betretungs- und Annäherungsverbot bleibt 14 Tage aufrecht. Nach Verhängung eines solchen Verbots ist eine schnelle Kontaktaufnahme von einer Opferschutzeinrichtungen mit den gefährdeten Personen unerlässlich. Um dies gewährleisten zu können, informiert die zuständige Sicherheitsdienststelle das örtlich zuständige Gewaltschutzzentrum oder Interventionsstelle. Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen, die spezialisierte Opferschutzeinrichtungen für den Bereich der häuslichen Gewalt sind, bieten Opfern die notwendige Hilfe und Unterstützung, um die schwierige Situation zu bewältigen.
Die Polizei bietet in Ergänzung zur Arbeit der spezialisierten Opferschutzeinrichtungen bei Fällen von Gewalt in der Privatsphäre sowie bei Stalking ebenfalls Opferkontaktgespräche mit den gefährdeten Personen an. Diese Gespräche werden nur von besonders geschulten Präventionsbeamtinnen und -beamten durchgeführt. Beim Opferkontaktgespräch wird der Schwerpunkt auf eine sicherheits- und verhaltensorientierte Beratung gelegt.


Gewaltpräventionsberatung
Sobald ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, ist die Gefährderin oder der Gefährder ab Jänner 2021 gesetzlich dazu verpflichtet, ein Gewaltpräventionszentrum zu kontaktieren, um einen Termin für eine Gewaltpräventionsberatung zu vereinbaren. Dieses Gespräch muss innerhalb von 14 Tagen ab der Kontaktaufnahme mit dem Gewaltpräventionszentrum stattfinden. Kommt die Gefährderin oder der Gefährder diesen Verpflichtungen nicht nach, begeht sie oder er eine Verwaltungsübertretung und kann eine Geldstrafe bis zu 1.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.600 Euro und im äußersten Fall eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen verhängt werden.

Task Force Strafrecht
Die Task Force Strafrecht konnte viele Reformvorschläge in den einzelnen Arbeitsgruppen erarbeiten und sich gemeinsam mit Expertinnen und Experten austauschen, um zu nachhaltigen Lösungen zu gelangen. Eine Vielzahl der vorgebrachten Reformvorschläge wurden im Rahmen der Novellierung des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2019 umgesetzt.

Links:

  • Weitere Informationen und Präventionstipps finden Sie unter  link to

Artikel Nr: 18106 vom Dienstag, 15. September 2020, 08:56 Uhr
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