Präventionstipps

Gewalt widersetzen

Gewalt tritt in allen Gesellschaftsschichten, in allen Altersgruppen und in den verschiedensten Ausprägungen auf. So gibt es die sexuelle Gewalt oder kriminelle Handlungen wie etwa Raub und Mord. Gewalt kann aber auch psychisch vorkommen. Die Schwierigkeit im Speziellen bei der Erkennung von Gewalt in sozialen Nahverhältnissen liegt darin, dass sich Täter und Opfer in einem vermeintlich geschützten Bereich befinden. Je größer die Hilflosigkeit und Abhängigkeit des Opfers ist, desto häufiger bleibt die Gewalttat im Dunkeln. Gerade Kinder sind in solchen Situationen ihrem Täter oft wehrlos ausgeliefert.

Laut Weltgesundheitsorganisation ist Gewalt in der Privatsphäre eines der weltweit größten Gesundheitsrisiken für Frauen und Kinder. Wenn die Polizei hinzugerufen wird, das Opfer oder deren Umfeld sich für eine Meldung an die Polizei entscheidet oder eine konkrete Gefährdungssituation vorliegt, liegt hier oft schon eine lang andauernde Leidensgeschichte dahinter. Gerade hier besteht für die gesamte Gesellschaft eine große Verantwortung aber auch Chance, Verletzungen durch Gewalt in der Familie oder im sozialen Nahbereich zu erkennen und entsprechend zu reagieren, um somit weitere Gewalt möglichst verhindern zu können.

Misshandlungen können vielfältige Verletzungen, akute, chronische, psychische oder somatische Krankheiten verursachen und in Einzelfällen auch tödlich enden. Viele Betroffene verschweigen aus Scham oder Angst, aber auch aufgrund verschiedenster Abhängigkeiten den wahren Ursprung ihrer Leiden. Hier gilt es für Alle, die eine betroffene Person kennen oder selbst betroffen sind, informieren Sie sich, holen Sie Hilfe, im Notfall immer die Polizei unter 133 rufen! Denn eines gilt immer: Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt. 

Rasche Hilfe bei Gewalt in der Privatsphäre

Stiller Notruf in der DEC112 App

Bedrohungssituationen etwa bei Gewalt in der Familie insbesondere in problematischen Situationen sind Sprachanrufe oftmals ungeeignet, denn sie könnten im Extremfall sogar zu einer Eskalation führen.

Um Opfern von Gewalt in der Privatsphäre dennoch eine Möglichkeit zu bieten Hilfe anzufordern, gibt es seit 1. März 2022 die Möglichkeit mittels einer Smartphone App („Digital Emergency Call) einen sogenannten „Stillen Notruf“ zur Polizei abzusetzen.

Mit dieser App können Betroffene von akuter Gefahr bei Gewalt in der Privatsphäre – wenn kein Sprach- oder textbasierter Notruf möglich ist – die Polizei verständigen. Die Polizei erhält durch die bei der Installierung der App eingetragene Adresse sowie zusätzlich in der App hinterlegte Daten der betroffenen Person, Informationen und kann dadurch rasche Hilfe leisten.

Der „Stille Notruf“ kann nahezu unbemerkt ausgelöst werden, da die Kommunikation auf ein Minimum beschränkt wird.


Sicherheit für Kinder

Kinder werden zwar immer vor dem „fremden Mann“ gewarnt, allerdings findet der sexuelle Missbrauch von Kindern überwiegend innerhalb der Familien, in der Verwandtschaft oder im engen Bekanntenkreis statt. Diese Tatsache ist deshalb so problematisch, da oft ein Abhängigkeitsverhältnis vorherrscht und die Gefahr entstehen kann, dass dem Kind nicht geglaubt wird.

Der beste Schutz vor Übergriffen jeglicher Form, ist ein mit Selbstvertrauen gestärktes Kind, das gelernt hat auf seine Gefühle zu achten und ermutigt wird diese Gefühle auch zum Ausdruck zu bringen.

Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es

  • selbst über den eigenen Körper entscheiden darf und sich gegen Berührungen – auch von Familienmitgliedern – wehren kann.
  • sich auf die eigenen Gefühle (gute und schlechte „Bauchgefühle“) verlassen soll.
  • auch zu Erwachsenen und Familienmitgliedern „NEIN“ sagen darf, wenn Grenzen von diesen missachtet werden.
  • immer ein offenes Ohr für alle Anliegen und Schutz und Hilfe bei Ihnen findet.

Übergriffe durch fremde Personen an Kindern sind eher die Ausnahme. Wichtig ist es, dass das Selbstbewusstsein des Kindes gestärkt wird. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über folgende Handlungsmöglichkeiten:

  • Wenn Ihr Kind sich bedroht fühlt, soll es auf sich aufmerksam machen: „laut sein“ und bei anderen Personen oder in einem Geschäft um Hilfe suchen.
  • Auf bekannten, vertrauten Strecken soll Ihr Kind „Rettungsinseln“, wie zum Beispiel Geschäfte oder Lokale und Menschen, die es im Notfall aufsuchen kann und die sie in der Folge kontaktieren, kennen.
  • Ihr Kind sollte Wegstrecken und vor allem den Schulweg möglichst gemeinsam mit anderen Kindern gehen.
  • Legen Sie Wegstrecken, die oft gegangen werden, gemeinsam mit Ihrem Kind fest.
  • Sie sollen Bescheid wissen, wenn Ihr Kind mit Angehörigen, Verwandten oder Freunden mitgeht oder mitfährt.
  • Ihr Kind sollte fremde Personen siezen, damit die Umgebung wahrnimmt, dass es diese Person nicht kennt.
  • Ihr Kind sollte nicht mit fremden Personen mitgehen oder mitfahren und auch keine Geschenke von diesen Personen annehmen.
  • Fremden Personen sollte Ihr Kind nicht die Wohnungstür öffnen.
  • Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es weder persönlich noch am Telefon oder im Internet Auskünfte an Fremde gibt.

In Kindergärten und Schulen werden immer wieder Veranstaltungen zu diesem Thema angeboten. Informationen über Präventionsveranstaltungen, die seitens der Polizei abgehalten werden, gibt Ihnen die Kriminalprävention österreichweit unter der Telefonnummer 059 133. Im Fachhandel und auch im Internet erhalten Sie eine Vielzahl von Literaturempfehlungen.

Kinder als Opfer
Gewalt an Kindern kann in physischer, psychischer, sexueller Form, aber auch durch Vernachlässigung geschehen. Dabei können bei einem Kind gleichzeitig auch oft mehrere Kategorien zutreffen. Gerade Kinder, die mit Gewalt in Kontakt kommen, sind auf die Sensibilität und professionelle Hilfe ihres Umfeldes und von Außenstehenden angewiesen. Eine frühe und adäquate Unterstützung, die zumeist auch Hilfe für die Erziehungsberechtigten bedeutet, kann helfen, weitere Verletzungen psychischer und physischer Art verhindern und auch Langzeitstörungen und Traumatisierungen zu vermeiden.

Hinschauen und Erkennen
Es gibt eine Vielzahl von Indikatoren, die, im Gesamtbild mit anderen Faktoren wie zum Beispiel Körperhygiene, sprachliche und körperliche Entwicklung, zweifelhafte oder unstimmige Entstehungsgeschichte der Verletzung, Umgang der Familie miteinander usw., einen Verdacht aufkommen lassen könnten. Verschiedene Personen- und Berufsgruppen können Einblicke in diese Entwicklungen haben, etwa aus dem pädagogischen oder medizinischen Bereich. Dabei ist es hilfreich, nicht nur auf die grundlegend zu behandelnde oder offensichtliche Verletzung zu achten, sondern auf das gesamte Erscheinungsbild sowie eventuelle ältere Verletzungen zu einem Gesamteindruck zusammenzufassen, da es sich bei Kindesmisshandlung meist um ein typisches Wiederholungsdelikt handelt. Dazu zählen unter anderen Bisswunden, Brandnarben wie etwa durch Zigaretten oder Verbrühen, Striemen oder Knochenbrüche. Vielfach wird auch versucht, wiederkehrende Verletzungen des Kindes durch häufigen Wechsel des Arztes oder der Krankenanstalt zu verschleiern.

Kinder, die mit Gewalt in der Familie konfrontiert sind, brauchen einen kompetente Ansprechperson, der die Situation richtig erkennt und entsprechende Schritte zum Schutz des Kindes einleitet. Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsberufe und im pädagogischen Bereich erhalten oftmals einen Einblick in die schwierige Situation und stehen somit vor der Herausforderung, auf das Wohl des Kindes entsprechend zu reagieren.

Die Beschreibung und Dokumentation von Verletzungen, die auf Fremdverschulden hinweisen, ist an dieser Stelle enorm wichtig, da diese zu einem späteren Zeitpunkt nur schwer oder gar nicht mehr rekonstruierbar sind. Es sollte jedem Verdachtsfall nachgegangen werden, da ansonsten das möglicherweise gefährdete Kind in das Umfeld zurückkehrt, von dem die Gefahr droht.

Aus rechtlicher Sicht besteht in bestimmten Fällen die Verpflichtung zur Meldung an den Jugendwohlfahrtsträger, der bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, der Bezirkshauptmannschaft, oder beim zuständigen Magistrat (in Wien das Amt für Jugend und Familie MA 11) eingerichtet ist. Dieser beurteilt die Sachlage weiter und entscheidet über die weitere Vorgehensweise. Wenn ein Verdacht vorliegt, kann darüber hinaus zu jedem Zeitpunkt und unter Bedachtnahme der besonderen beruflichen Rechte und Pflichten, eine Anzeige an die Sicherheitsbehörde erstattet werden. Keinesfalls sollte der Versuch unternommen werden, selbstständig zu ermitteln. In erster Linie ist es wichtig, sich Klarheit über die Situation zu verschaffen. Dies kann durch entsprechende Kontaktaufnahme mit den Experten der Jugendwohlfahrt, der zahlreichen Beratungsstellen, einer Kinderschutzgruppe in Schwerpunktkrankenhäusern oder der Polizei geschehen. Entscheidend ist es, nicht wegzuschauen!

Professionelle Hilfe und Unterstützung bieten diverse Organisationen u.a. der Opfernotruf  die Gewaltschutzzentren.

Informationsblatt Opfernotruf (207,8 KB) 
Informationsblatt Sicherheit für Kinder (53,2 KB)

Umgang mit Fremden am Schulweg

Ein Alptraum vieler Eltern: Ihr Kind ist allein am Schulweg unterwegs und wird von einer fremden Person angesprochen. Kinder müssen einerseits Vertrauen zu Menschen aufbauen können, aber andererseits auch erkennen, wann sie vorsichtig sein müssen. Wenn eine fremde Person einem Kind etwas anbietet oder bittet ins Auto zu steigen beziehungsweise mitzugehen, sollten die Alarmglocken schrillen. Damit das Kind in einer solchen Situation richtig reagieren kann, muss es wissen, auf was es achten muss und wo es sich im Bedarfsfall hinwenden kann. Daher ist es besonders wichtig, Kinder im Umgang mit Fremden zu sensibilisieren und ihnen zu erklären, dass sie auch gegenüber Erwachsenen „Nein“ sagen können.

Wie kann ich mein Kind schützen?

  • Bringen Sie den Namen des Kindes nicht von außen sichtbar an der Kleidung oder der Schultasche an. Das Ansprechen des Kindes mit seinem Namen durch Fremde könnte zu einer Vertraulichkeit führen, die nicht gegeben ist.
  • Fremde Personen sollten von Ihrem Kind per „Sie“ angesprochen werden, da sonst der Eindruck entsteht, dass Ihr Kind zu der Person gehört.
  • Das Kind sollte immer den Schulweg nehmen, der mit den Eltern abgesprochen ist. Erklären Sie Ihrem Kind deshalb, dass es wichtig ist, immer den vereinbarten Schulweg zu nehmen und möglichst pünktlich zu Hause, in der Schule oder im Hort zu sein.
  • Kinder lernen am Vorbild. Sagen Sie daher auch immer, wohin Sie gehen, wie Sie erreicht werden können und an wen sich Ihr Kind wenden kann, falls Sie einmal nicht da oder erreichbar sind.
  • Schicken Sie Ihr Kind, wenn möglich, gemeinsam mit anderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz!
  • Das Handy stellt am Schulweg eine große Ablenkung und auch Sicherheitsrisiko dar, weshalb Ihr Kind das Handy besser in der Tasche verstaut lassen sollte.
  • Schauen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind nach „Rettungsinseln“ um! Das kann beispielsweise ein Geschäft, eine Arztpraxis, ein Lokal, ein Mehrfamilienhaus oder eine Polizeiinspektion sein, wo Ihr Kind im Bedarfsfall Unterstützung findet.
  • Ihr Kind sollte wissen, dass es unter keinen Umständen zu fremden Personen ins Auto steigen darf. Weder um dem Autofahrer zu helfen noch um zu Angehörigen gebracht zu werden, weil die Eltern im Spital liegen würden.
  • Stellen Sie klar, dass Sie Ihrem Kind immer sagen, wenn es von jemand anderem als Ihnen abgeholt wird. Versichern Sie, dass niemals Fremde zum Abholen geschickt werden! Vereinbaren Sie für den Notfall ein Codewort!
  • Erklären Sie Ihrem Kind, dass es genügend Abstand zu Fahrzeugen halten soll, um nicht vom Autofenster aus angefasst zu werden!
  • Verdeutlichen Sie Ihrem Kind, dass es bei Zurufen oder Aufforderungen von unbekannten Personen weitergehen und sie ignorieren kann!
  • Ihr Kind sollte die Notrufnummer 133 kennen. Erklären Sie auch, dass Notrufnummern auch ohne Guthaben am Handy angerufen werden können!

Was ist im Anlassfall zu tun?

  • Wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde, bewahren Sie Ruhe. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es in Sicherheit ist und loben Sie, dass es sich direkt an Sie gewandt hat!
  • Glauben Sie Ihrem Kind, hören Sie seinen Schilderungen zu, ohne nachzubohren oder Vorhaltungen zu machen!
  • Verständigen Sie über den Notruf 133 sofort die Polizei, damit diese weitere Maßnahmen zeitnah durchführen kann! Informieren Sie ebenfalls die Bildungseinrichtung und andere Eltern, um auch diese zu sensibilisieren.

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Hilfe bei Gewalt in der Privatsphäre

Gewalt passiert meist dort, wo man sich sicher und geborgen fühlen sollte – in den eigenen vier Wänden. Die Statistik belegt: Opfer von Gewalt in der Privatsphäre sind in den meisten Fällen Frauen, Kinder und ältere Menschen. Gewalt wird nicht nur körperlich, sondern oft auch in subtileren Formen psychisch ausgeübt.

Gemeinsam.Sicher gegen Gewalt

 Hier handelt es sich meist nicht um ein einzelnes Vorkommnis. Oft ist eine langwierige Entstehungsgeschichte hinter dem Vorfall, eine Gewaltspirale die sich über längere Zeit aufbaut. Eine Gefährderin (Täterin) oder ein Gefährder (Täter) hat sozusagen oft eine „Gewaltkarriere“ hinter sich, somit auch kognitive Verhaltensweisen und Muster, welche lange Zeit erlernt und gelebt worden sind. Diese Verhaltensweisen und Strategien sind meist nicht von alleine zu stoppen. Oft hilft hier nur adäquate Hilfe von außen durch professionelle Beratung und Betreuung durch Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen. Entscheidend ist, dass es keine Rechtfertigung für Gewalt gibt, und ein sofortiges Handeln weitere Leiden unterbinden kann. Es gibt ein breites Angebot an Hilfs- und Beratungseinrichtungen, wo man auch kostenlos und anonym beraten wird, im Notfall jedoch immer die Polizei unter 133 rufen! Dies gilt für gefährdete Menschen aber genauso für Zeugen und für Personen, die Kontakt zu gewaltbetroffenen Personen haben!

Die Polizei hat unterschiedliche Instrumente und Maßnahmen, die in solchen Situationen ergriffen werden.

Beim Betretungsverbot wird der Gefährderin oder dem Gefährder für zwei Wochen das Betreten der Wohnung und einem Schutzbereich im Umkreis von 100 Meter um die Wohnung untersagt. Das bedeutet, dass die Gefährderin oder der Gefährder innerhalb dieser zwei Wochen nicht in die Wohnung zurückkehren darf. Sollte die Gefährderin oder der Gefährder sich weigern, die Wohnung zu verlassen, kann die Person auch weggewiesen werden.

Im Zuge des „Gewaltschutzgesetz 2019“ wurde das Annäherungsverbot gesetzlich verankert. Für die gefährdete Person (inkludiert auch gefährdete Kinder oder Jugendliche) wurde damit ein Schutzbereich im Umkreis von 100 Meter festgesetzt, wo sich die Gefährderin oder der Gefährder nicht nähern darf. Das Annäherungsverbot ist ortsunabhängig. Es bezieht sich auf den jeweiligen Aufenthaltsort der gefährdeten Person. Damit wurde neben dem Betretungsverbot für die Wohnung inklusive dem Umkreis von 100 Metern ein zusätzlicher Schutzbereich für die gefährdete Person geschaffen.

Der Gefährderin oder dem Gefährder werden die Schlüssel abgenommen. Diese oder dieser hat aber die Möglichkeit dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitzunehmen. Sollte sich während der Dauer des Betretungsverbotes die Notwendigkeit ergeben, dass die Gefährderin oder der Gefährder in die Wohnung muss (z.B. um persönliche Sachen zu holen), ist dies nur in Begleitung von Polizeibediensteten möglich.

Sowohl die Gefährderin oder der Gefährder, als auch die gefährdete Person, müssen sich an die zwei Wochen des Betretungs- und Annäherungsverbotes halten. Die Einhaltung des Betretungs- und Annäherungsverbots wird von der Polizei überprüft.

Bei Zuwiderhandlung kann durch die Behörde eine Geldstrafe oder eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden. Die Polizei kann die Gefährderin oder den Gefährder bei wiederholter Missachtung des Betretungs- und Annäherungsverbotes festnehmen!

Von der Verhängung des Betretungs- und Annäherungsverbotes wird automatisch das lokale Gewaltschutzzentrum  verständigt, welches mit der gefährdeten Person automatisch Kontakt aufnimmt. Die Expertinnen und Experten in den Bereichen Sozialarbeit, Psychologie und Rechtswissenschaften setzen sich mit der gefährdeten Person individuell mit der Zielsetzung auseinander, das künftige Leben gewaltfrei gestalten zu können. Gleichzeitig besteht für die Polizei die Möglichkeit mit der Gefährderin oder dem Gefährder ein Normverdeutlichungsgespräch zu führen, um nach einer gewissen Abkühlphase das Unrecht der Tat(en) nochmalig und eindringlich zu erläutern.

Sollte nach Ablauf der zwei Wochen noch weiterer Schutz erforderlich sein, kann am Bezirksgericht des Wohnortes eine Einstweilige Verfügung von der gefährdeten Person beantragt werden. Mit dieser kann der gefährdeten Person vor allem der weitere Verbleib in der vertrauten Wohnung ermöglicht werden. Die Einstweilige Verfügung kann im Bedarfsfall für Arbeitsplatz, Schule, etc. beantragt werden.

Durch die einstweilige Verfügung erlangt man einen längerfristigen Schutz. Die Einstweilige Verfügung kann bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Gerichtes bei einem Scheidungsverfahren ausgedehnt werden. Das Gericht entscheidet über den Rahmen der Einstweilige Verfügung. Diese ist dann nicht mehr nur auf die Gefährderin oder den Gefährder beschränkt, sondern kann auf etwaige andere Personen, wie z.B. Verwandte, erweitert werden. Der Antrag für eine Einstweilige Verfügung muss vom Opfer beim zuständigen Gericht eingebracht werden.

Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, steht dem Opfer psychosoziale und juristische Prozessbegleitung  zu, die im Vorfeld und währenddessen Unterstützung bietet.

Beratungsstellen für Gewaltprävention

Mit 1. September 2021 tritt die neue Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) in Kraft: Gefährder und Gefährderinnen müssen künftig nach einem Betretungs- und Annäherungsverbot eine Gewaltpräventionsberatung absolvieren.

Ab 1. September 2021 müssen Gefährder und Gefährderinnen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, an einer sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung in einer Beratungsstelle für Gewaltprävention teilnehmen.

Kontaktaufnahme und Beratung
Wird ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen, so hat der Gefährder oder die Gefährderin fünf Tage Zeit, sich mit einer Beratungsstelle für Gewaltprävention in Verbindung zu setzen und einen Termin für die Beratung zu vereinbaren. Diese muss innerhalb von 14 Tagen ab Kontaktaufnahme erstmalig stattfinden. In der sechsstündigen Beratung sollen die Gefährder und Gefährderinnen nicht nur über die möglichen rechtlichen Konsequenzen aufgeklärt werden, die ihnen drohen, sondern es sollen ihnen auch Wege aufgezeigt werden, wie sie die Kontrolle über das eigene Verhalten behalten und ihnen weiterführende Therapien sowie Anti-Gewalt-Trainings anbieten. Oberstes Ziel dabei ist, dass es zu keinem Wiederholungsfall kommt.

Bundesland Telefonnummer
Burgenland +43 2742 77 475-2600
Kärnten +43 463 26 52 60
Niederösterreich +43 2742 77475-2600
Oberösterreich +43 732 74 956-4646
Salzburg +43 664 800 06 80 50
Steiermark +43 -316 82 02 34
Tirol +43 512 57 27 50-7575
Vorarlberg +43 51755 517
Wien +43 1 218 32 55-106

Obligatorisches vorläufiges Waffenverbot

Wegen der zunehmenden Gewaltbereitschaft, die sich zuletzt vermehrt und vor allem gegenüber Frauen geäußert hat, gilt seit 1. Jänner 2022 der Gefährderin oder dem Gefährder mit Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbotes gemäß § 38a Sicherheitspolizeigesetz obligatorisch ein vorläufiges Waffenverbot gemäß § 13 Absatz 1 Waffengesetz 1996 (WaffG). Dies ist unabhängig davon, ob die Gefährderin oder der Gefährder Waffen, Munition oder waffenrechtliche Urkunden besitzt. Ein vorläufiges Waffenverbot gemäß § 13 Abs. 1 WaffG gilt für die Dauer von vier Wochen und zieht ein verwaltungsrechtliches Verfahren nach sich, im Zuge dessen über die Verhängung eines (dauerhaften) Waffenverbotes gemäß § 12 WaffG entschieden wird.

Verletzungsdokumentation

Wenn Gewalt schon geschehen ist, dann spielen oft Angehörige von Gesundheitsberufen eine entscheidende Rolle. Denn die fachgerechte Spurensicherung und Dokumentation von Verletzungen kann helfen, bei einem späteren Verfahren das Geschehen nachvollziehbar zu machen und die Beweiskraft zu stärken. Ein einheitlicher Dokumentationsbogen, der gemeinsam von der Österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin (ÖGGM), der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) und dem BMI erstellt worden ist, leitet übersichtlich und Schritt für Schritt durch die Dokumentation.

Der Dokumentationsbogen ist übersichtlich gestaltet und entspricht aktuellen medizinischen Erfordernissen, die auch bei Staatsanwaltschaft und Gericht verwendet werden können. Nicht zuletzt ist die qualitative und umfassende Beweiserbringung entscheidend, um erlittenes Leid und vergangene Gewalt vor Gericht entsprechend glaubhaft darlegen zu können.

A-typische Verletzungen, die Fremdverschulden vermuten lassen, sollen so bei ärztlichen Untersuchungen möglichst frühzeitig erkannt und dokumentiert werden. Auch eindeutige Spuren – zum Beispiel bei sexueller Gewalt – sollen möglichst gut und nach neuesten Erkenntnissen festgehalten werden. Und dies alles soll unter möglichster Schonung des Opfers geschehen, das sich ja ohnedies in einer Ausnahmesituation befindet und oftmals traumatisiert ist.

Hilfestellung für behandelnde Ärzte und jene Berufsgruppen, die mit Opfern von Gewalt konfrontiert sind; klare Dokumentation für Polizei und Justiz - und vor allem Hilfe für Opfer in ohnehin schweren Momenten – das ist die Zielsetzung des erstellten Bogens – ein Hilfstool und ein Schritt zur Früherkennung von Gewalt!


Dokumentationsbogen (223,2 KB) 

Film „Trautes Heim – Ein ganz normaler Tag“

„Trautes Heim“ ist ein Schulungsfilm, der vom KURATORIUM SICHERES ÖSTERREICH Landesklub Tirol für die Polizei und NGOs produziert wurde. Er zeigt wie vielfältig Gewalt in der Privatsphäre sein und inwieweit sich diese aufschaukeln kann.

Folder zum Film (1,6 MB) 

 

 

Über das Projekt MedPol

Das Projekt MedPol ist ein Teil des vom Innenministerium im Jahr 2010 ins Leben gerufenen Projekts "Bündnis gegen Gewalt". Die MedPol-Ziele sind die Vernetzung aller beteiligten Institutionen, die Weitergabe von Fachwissen, Gewalterkennung und -vorbeugung, bestmögliche Opferbetreuung und die Einbringung der Thematik in die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe und der Polizei.

Mehr Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundeskanzleramts 

Screening-Gruppe: Schwerpunkt Frauenmorde

Aufgrund der Häufung von Frauenmorden wurde 2019 im BK eine Screening-Gruppe angesiedelt, die sich aus Expertinnen und Experten aus Polizei, Kriminalpsychologie und dem Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien zusammensetzte. Darüber hinaus wurde mit internationalen Einrichtungen Kontakt aufgenommen und Erkenntnisse ausgetauscht. Die Expertengruppe im BK untersuchte die Motiv- sowie Ausgangslage und gab Empfehlungen in den Bereichen der Gefährdungserkennung, Behördenvernetzung und Täterarbeit ab.

Die Ergebnisse der Screening-Gruppe wurden im Zuge des Gewaltschutzgipfels 2020 vorgestellt.

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„Sicherheit im öffentlichen Raum“

Die Kriminalprävention bietet bundesweit Workshops und/oder Vorträge im Rahmen des Programms „Sicherheit im öffentlichen Raum“ an.

Im Mittelpunkt der Veranstaltungen steht die Vorbeugung sexueller bzw. körperlicher Übergriff auf Personen im öffentlichen Raum, wobei der Fokus auf Frauen bzw. Mädchen ab 16 Jahren gelegt wird. Thematisiert werden das eigenen Auftreten, Selbstbewusstsein und Selbstbehauptung, die Vorbeugung im täglichen Leben sowie Handlungsoptionen während und nach einer gefährlichen Situation. Dabei wird auf die individuellen Möglichkeiten und Grenzen der einzelnen Personen Bedacht genommen und an die Eigenverantwortung appelliert.

Workshop: Beim gemeinsamen Begehen von speziellen Orten oder Wegen beschäftigen sich die Teilnehmenden mit Gegebenheiten, die Unsicherheit oder Angst auslösen. Das begleitete Suchen nach Lösungsmöglichkeiten im anschließenden Vortrag soll auch für andere Situationen Handlungsorientierung bieten, zumal auch Sicherheit vermittelnde Faktoren hervorgehoben werden. Dauer: ca. 1 bis 2 Stunden

Vortrag: Im Rahmen von Vorträgen können eine große Anzahl an Personen erreicht werden. Es kann auf mehrere Bereiche bzw. auf spezielle Präventionsmaßnahmen eingegangen werden. Dauer: ca. 1 Stunde

Nähere Informationen und Auskünfte über Termine von Präventionsveranstaltungen in Ihrem Bundesland erhalten Sie unter der Telefonnummer 059 133.

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„Sicherheit in öffentlichen Gebäuden“

Der Umgang mit Kundinnen oder Kunden sowie Amtshandlungen mit Parteien können Konfliktpotenzial enthalten. Dieses Konfliktpotenzial ist immer individuell zu betrachten und aufzuarbeiten. Individualität ist aber auch bei den Objekten gegeben und somit gibt es aufgrund der örtlichen Lage, Anordnung von Räumen usw. gesonderte Beurteilungen.

Sicherheit in öffentlichen Gebäuden ist ein sehr wichtiger Bestandteil für Bürgernähe und Bürgerservice. Aus diesem Grund haben Beamtinnen und Beamte der Kriminalprävention für die unten angeführte Broschüre wichtige Informationen mit dem Ziel, die Prävention zum Schutz der Menschen voranzutreiben, zusammengestellt. Dabei galt es den Leitgedanken zu verfolgen, den in öffentlichen Gebäuden tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Hinweise und Handlungsanstöße für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz, Tipps zum Schutz vor Gewalt im Parteienverkehr und in ungewöhnlichen sowie unvorhergesehenen Situationen, bereit zu stellen.

Broschüre Sicherheit in öffentlichen Gebäuden (9,4 MB)

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Selbstbehauptung und Selbstschutz

Gewaltsame Übergriffe können leider in allen sozialen Schichten und überall passieren. Die Mehrzahl der sexuellen Übergriffe findet jedoch im sozialen Nahbereich des Opfers statt. Die Gefährdung ist also am vermeintlich sichersten Ort, dem eigenen zu Hause, am höchsten.

Alleine durch polizeiliche Maßnahmen können Gewalt und sexuelle Übergriffe nie zur Gänze verhindert werden.

Jede Person hat das Recht auf den Schutz der körperlichen Integrität und der persönlichen Grenzen. Meist helfen einfache situationsbedingte Präventionsmaßnahmen, um Gefahren vermeiden zu können:

  • Machen Sie sich bewusst, dass Vorsicht und Achtsamkeit stets geboten sind.
  • Denken bzw. spielen Sie Situationen und Handlungsmöglichkeiten durch.
  • Wichtige Telefonnummern sowie Notrufnummern sollten Sie auswendig kennen – falls das eigene Handy nicht zur Verfügung steht.

Je früher mögliche gefährliche Situationen erkannt werden, desto größer bleibt der eigene Handlungsspielraum:

  • Hören Sie auf das eigene Gefühl.
  • Seien Sie aufmerksam. Kopfhörer im Ohr verringern zum Bespiel die Aufmerksamkeit.
  • Achten Sie auf Licht und wählen Sie speziell in der Nacht gut beleuchtete Plätze und Straßen.
  • Vergrößern Sie bereits bei den ersten Anzeichen die Distanz zum möglichen Gefährder: Verlassen Sie die Örtlichkeit, wechseln Sie die Straßenseite, wählen Sie einen anderen Weg.
  • Konzentrieren Sie sich auf zur Verfügung stehende Möglichkeiten, wie zum Beispiel den Ausgang, Fluchtmöglichkeit etc.
  • Machen Sie im Notfall durch Lärm auf sich aufmerksam: Rufen Sie mit fester und lauter Stimme „NEIN“, „HALT“, „STOPP“ oder verwenden Sie ein Handalarmgerät.
  • Bewahren Sie Ruhe, versuchen Sie gleichmäßig und bewusst zu atmen.
  • Behalten Sie das Gegenüber im Blick, aber sehen Sie dieses nicht direkt an.
  • Fordern Sie gezielt von anderen Personen Hilfe ein, wie zum Beispiel: „Sie im roten Hemd, rufen Sie bitte die Polizei.“

Präsentieren Sie sich selbstbewusst. Gewöhnen Sie sich generell an mit

  • Bestimmten Schritt,
  • offenem Blick und
  • aufrechter Haltung

zu gehen. Ein selbstsicheres und entschlossenes Auftreten, der Mut zur energischen und entschlossenen Ansprache von aufdringlich erscheinenden Personen sowie Hilfe einzufordern oder um Hilfe zu rufen, können Täter abschrecken.
Die körperliche Unversehrtheit ist die wichtigste Komponente bei einem gefährlichen Übergriff. Personen reagieren in einer Gefahrensituation unterschiedlich, da sie auf Grund Ihrer Verfassung nicht in der Lage sind sich zu wehren oder vor Angst erstarren. Keine Gegenwehr zu leisten, aber auch ein alkoholisierter Zustand des Opfers bedeutet nicht schuldhaftes Verhalten oder Einwilligung.
Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt! Die Verantwortung für die Tag liegt immer und allein beim Täter!
Gelangt man in eine gefährliche Situation bzw. kommt es zu einer körperlichen Auseinandersetzung und man entscheidet sich zu wehren, muss dies schnell, heftig und ohne Hemmung im Rahmen gerechtfertigter Notwehr erfolgen. Ziel ist es, den Täter abzuwehren und die erste Möglichkeit zur Flucht zu nutzen! Denn Flucht ist immer noch das adäquateste Verteidigungsmittel!
In Selbstverteidigungskursen geht es nicht nur um das Erlernen von körperlichen Abwehrtechniken, sondern vor allem um die Stärkung von Selbstvertrauen und die Fähigkeit sich selbst zu behaupten. Selbstbehauptung ist die Fähigkeit, sich in grenzüberschreitenden Situationen der eigenen Grenzen bewusst zu sein und diese deutlich machen zu können. Somit erklärt sich, warum Selbstbehauptung der unverzichtbare Basisteil in einem kombinierten Selbstverteidigungstraining ist.
Ein gutes Selbstverteidigungskonzept geht davon aus, dass jeder Mensch – auch untrainierte, körperlich eingeschränkte oder ältere Personen – im Stande ist, sich zu wehren.
Es gibt viele Kursangebote, informieren Sie sich über Programm und Kursleitung, um das für Sie Passende zu finden. Folgende Qualitätskriterien könnten bei der Auswahl helfen:

  • Wird ein kombiniertes Selbstbehauptungs-/Selbstverteidigungstraining angeboten?
  • Haben Freunde/Bekannte Erfahrungen mit dem Programm/Kurs?
  • Fühlen Sie sich mit dem Vortragenden und der Umgebung „wohl“?
  • Erkennen Sie beim Vortragenden eine positive Grundeinstellung gegenüber Frauen, Mädchen und Burschen?
  • Gibt es seitens des Vortragenden die Bereitschaft, die persönlichen Qualifikationen offen zu legen?
  • Welche Kampfsportgraduierung hat der Vortragende (Dan- oder Meistergrad)?
  • Ist der Vortragende staatlich geprüfter Sportinstruktor oder Trainer?
  • Ist der Verein Mitglied eines offiziell anerkannten Fachverbandes?
  • Ist der Vortragende unbescholten im strafrechtlichen Sinne? Kann er ein Leumundszeugnis vorweisen?

Selbstverteidigungskurse sollten nicht nur einmal absolviert, sondern in regelmäßigen Abständen besucht werden, um Gelerntes zu wiederholen und zu festigen!Professionelle Hilfe und Unterstützung bieten diverse Organisationen u.a. der Opfernotruf  die Gewaltschutzzentren.

Informationsblatt Opfernotruf (207,8 KB) 

K.O.-Mittel

K.O.-Mittel sind Drogen, die in geringer Dosis stimulierend und enthemmend, in höherer Dosierung betäubend und einschläfernd wirken. K.O.-Mittel werden oft Frauen und Mädchen gezielt in Diskotheken, Bars oder auf Festen unbemerkt ins Getränk gemischt, um die so betäubten Opfer sexuell zu missbrauchen. K.O.-Mittel sind farb- und geruchlos, schmecken salzig bis seifig, sind jedoch in Mixgetränken kaum wahrnehmbar. Täter können Fremde, Bekannte, aber auch vermeintliche "Freunde" aus dem persönlichen Umfeld sein.

Wirkung von K.O.-Mitteln

Nach der Einnahme der K.O.-Mittel werden die Opfer zunächst willenlos und leicht manipulierbar. Dann wird ihnen übel und schwindelig.

Zeichen für eine Vergiftung durch K.O.-Mittel sind:

  • Plötzlicher Schwindel und Übelkeit
  • Wahrnehmungsschwierigkeiten
  • Bewusstseinstrübung, Dämmerzustand ("Gefühl, wie in Watte gepackt")
  • Willenlosigkeit
  • Eingeschränkte Beweglichkeit bis hin zur Regungslosigkeit
  • Erinnerungslücken bis hin zur Amnesie

Opfer erwachen oft mit bruchstückhafter oder fehlender Erinnerung an fremden Orten oder zu Hause, ohne zu wissen, wie sie dorthin gekommen sind. Die Ungewissheit, was passiert ist und wer der Täter ist, ist für die Betroffenen sehr belastend, beschämend und verunsichernd.

Wichtig: Schuld ist immer derjenige, der diese Mittel verabreicht!

Eine Anzeige ermöglicht polizeiliche Ermittlungen und den Schutz anderer Frauen vor ähnlichen Gewalthandlungen, wenn der Täter ausfindig gemacht werden kann.

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Hilfe für ältere Menschen

Seniorinnen und Senioren sind einer höheren Gefahr ausgesetzt, Opfer zu werden. Denn Kriminelle glauben oftmals, die vermeintliche Schwäche und Hilflosigkeit älterer Menschen einfacher ausnützen zu können. Wer aber die Tricks und Methoden dieser Täter kennt, läuft weniger Gefahr, Opfer zu werden.

Aus diesem Grund informiert Sie die Polizei über mögliche Gefahren, gibt Ihnen Tipps, bietet Ihnen individuelle Beratung und steht selbstverständlich auch unterstützend zur Seite, wenn Sie Opfer geworden sind.

Die eigens für Seniorinnen und Senioren erstellte Broschüre „Sicher in den besten Jahren“ zeigt Beispiele, informiert über aktuelle Phänomene und gibt Tipps.

Leitfaden für die Kommunikation mit älteren und hochaltrigen Menschen im öffentlichen Raum

Aufgrund des demografischen Wandels und einer immer älter werdenden Gesellschaft wurde die subjektive Sicherheitswahrnehmung älterer und hochaltriger Frauen und Männer im Rahmen des KIRAS -Projektes SI-ALT erhoben. Bei älteren oder hochaltrigen Personen handelt es sich um eine sehr stark differenzierte Gruppe, die sich in ihren Bedürfnissen, in ihren Lebensstilen und schlussendlich in ihrem subjektiven Sicherheitsempfinden stark voneinander unterscheiden.

Aus den Forschungsergebnissen wurde ein Leitfaden für die Kommunikation mit älteren und hochaltrigen Menschen im öffentlichen Raum entwickelt.

Das Projekt SI-ALT wurde im Rahmen des österreichischen Sicherheitsforschungs-förderungsprogramms KIRAS vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beauftragt und in Zusammenarbeit von queraum.kultur-und sozialforschung, der Wirtschaftsuniversität Wien/Kompetenzzentrum für empirische Forschungsmethoden, der Universität Wien/Institut für Soziologie und dem BMI (Sicherheitsakademie-Institut für Wissenschaft und Forschung, Bundeskriminalamt -Kriminalprävention und Opferhilfe) durchgeführt.

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Raubdelikte

Immer wenn ein Diebstahl unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangen wird, spricht die Rechtssprechung vom Delikt des Raubes.

Straßen- bzw. Handtaschenraub

Der Straßen- bzw. Handtaschenraub ist ein typisches Großstadtdelikt, das ganz wesentlich zum Bedrohtheitsgefühl und Unbehagen in der Bevölkerung beiträgt. Schauplätze sind häufig dunkle und abgelegene Orte wie beispielsweise einsame Wege oder Bahnhöfe und Schnellbahnstationen zur Nachtzeit. Handtaschenräuber schlagen aber auch an belebten Orten, wie Einkaufsstraßen oder U-Bahn-Stationen zu.

Bezeichnend für den Handtaschenraub ist das überraschende Wegnehmen bzw. Wegreißen einer Handtasche ohne weitere Auseinandersetzung mit dem Opfer. Der Täter setzt die eigene Körperkraft unter Ausnutzung des Überraschungsmoments beim Vorbeilaufen oder Vorbeifahren ein.

Die Täter greifen meistens ein einzelnes, körperlich unterlegenes Opfer an. Jugendliche Täter treten häufig in einer Gruppe auf, wobei zumeist andere Jugendliche angegriffen und ausgeraubt werden.

Straßenräuber haben es zumeist auf Bargeld oder Handys, aber auch oft auf geringwertige Dinge wie z.B. Zigaretten abgesehen. Vor allem bei jugendlichen Tätern steht oft nicht die Bereicherungsabsicht im Vordergrund, sondern vielmehr Langeweile, Nachahmung oder eine Mutprobe.

Empfehlung der Kriminalprävention:

  • Weil Raubüberfälle häufig an dunklen und abgelegenen Straßen oder Wegen stattfinden, rät die Polizei solche Orte z meiden. Nehmen Sie lieber Umwege in Kauf. Benutzen Sie belebte und beleuchtete Straßen.
  • Tragen Sie Ihre Handtasche möglichst eingeklemmt unter dem Arm. Machen Sie gegebenenfalls von einem Schulterriemen Gebrauch.
  • Tragen Sie Bargeld und Kreditkarten in den Innentaschen Ihrer Kleidung, möglichst dicht am Körper. Hier bieten sich Gürtel- oder Brusttaschen an.
  • Straßenräuber haben es vorwiegend auf Bargeld abgesehen. Achten Sie bei der Auszahlung von Geldbeträgen an Geldautomaten darauf, dass Sie niemand beobachtet und kein Außenstehender die Höhe des abgehobenen Geldbetrages erkennen kann.
  • Zählen Sie Ihr Bargeld nicht in der Öffentlichkeit für andere Personen erkennbar nach.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
  • Straßenräuber wollen unerkannt bleiben. Beobachten Sie Ihre Umgebung und eventuell verdächtige Personen. Häufig lassen sich Täter von Ihrem Vorhaben abhalten, wenn sie sich beobachtet fühlen.

Informationsblatt Straßen- bzw. Handtaschenraub (230,1 KB) 

Bankanschlussraub

Überfälle können sich nicht nur in Geldinstituten, sondern auch nach Erledigung des Bankgeschäftes ereignen. Um sich vor diesen so genannten „Bankanschlussrauben“, das heißt von Raubüberfällen nach Abwicklung von Bankgeschäften zu schützen, ist vor allem in der unmittelbaren Umgebung der Bank, aber auch vor und im eigenen Wohnbereich besondere Vorsicht geboten.


Empfehlung der Kriminalprävention:

  • Straßenräuber wollen unerkannt bleiben. Beobachten Sie deshalb vor dem Betreten des Geldinstitutes aufmerksam die Umgebung nach verdächtigen Personen.
  • Fordern Sie in der Bank die sogenannte Diskretzone oder die Ausbezahlung von Bargeldbeträgen in einem separaten Raum ein.
  • Beheben Sie anstatt großer Geldbeträge lieber mehrmals kleinere Bargeldmengen.
  • Nehmen Sie nach Möglichkeit für die Abwicklung von Bankgeschäften eine Begleitperson mit oder lassen Sie sich von einem Taxi oder Bekannten nach dem Bankgeschäft nach Hause bringen.
  • Beobachten Sie am nach Hause Weg aufmerksam die Umgebung.
  • Seien Sie besonders vorsichtig bei der Behebung von Bargeld an Bankomaten. Nutzen sie, wenn möglich, einen Geldausgabeautomaten im Foyer der Bank.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
  • Halten Sie auch zu Hause den Bargeldbetrag niedrig.

Informationsblatt Bankanschlussraub (228,5 KB) 

Für die Wirtschaft: Raub auf Geschäftslokale

Österreich ist eines der sichersten Länder der Welt. Dennoch sind im Bereich des Einzelhandels, Beschäftigte an Kassen und im Kassenbereich, ständig dem Risiko eines Raubüberfalles ausgesetzt. Die Täter haben es besonders auf Tankstellen, Trafiken und Wettbüros abgesehen. Ein Raubüberfall stellt für alle Beteiligten eine Ausnahmesituation dar. Deshalb sollten Angestellte im Einzelhandel darauf vorbereitet sein, wie sie sich im Falle des Falles verhalten, um kein zusätzliches Risiko für Leben und Gesundheit einzugehen. Um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, sollte das Geschäft für einen Raubüberfall so unattraktiv wie möglich sein.

Empfehlungen der Kriminalprävention:

  • Überprüfen Sie vor Betreten oder Verlassen der Filiale die Umgebung auf verdächtige Umstände, wie abgestellte, wartende Fahrzeuge oder verdächtige Passanten. Informieren Sie im Zweifelsfall die Polizei.
  • Der Kassenbereich sollte so angelegt sein, dass von straßenseitig passierenden Fußgängern nicht im Detail zu erkennen ist, wie mit Geld in diesem Bereich umgegangen wird.
  • Verwahren Sie keine allzu hohen Geldbeträge in der Kasse, sondern bringen diese regelmäßig an den hierfür bestimmten Aufbewahrungsort, oder lassen Sie diese abholen.
  • Personaleingänge sollten so ausgestaltet sein, dass man sich vor dem Hinausgehen vergewissern kann, ob unbefugte Personen davor stehen.
  • Alarmanlagen und Videoüberwachungssysteme stellen für den Täter ein erhöhtes Risiko dar. Die meisten potenziellen Täter lassen sich von derartigen Einrichtungen von Ihrem Tatvorhaben abbringen.

Wenn es doch zu einem Raubüberfall kommt, dann bewahren Sie bitte Ruhe. Gegenwehr und Hilfeschreie könnten dazu führen, dass der Täter entgegen seiner ursprünglichen Absicht Gewalt anwendet. Folgen Sie widerspruchslos den Anweisungen des Täters. Geben Sie das geforderte Geld langsam ruhig heraus. Der Schutz von Leben und Gesundheit hat Vorrang vor materiellen Werten!

Lösen Sie möglichst frühzeitig den Alarm aus. Allerdings nur dann, wenn dadurch keine zusätzliche Gefährdung zu erwarten ist wie zum Beispiel wenn die Alarmauslösung nicht unauffällig erfolgen kann und der Täter den optischen oder akustischen Alarm bemerken würde. Prägen Sie sich das Äußere des Täters möglichst genau ein. Eine gute Täterbeschreibung unterstützt die Fahndung der Polizei.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch auf der Internetseite der Wirtschaftskammer Österreich unter www.wko.at/sicherheitimhandel.

Informationsblatt Raub auf Geschäftslokale (243,7 KB) 

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Stalking

Seit Juli 2006 ist Stalking, auch beharrliche Verfolgung genannt, ein gerichtlicher Tatbestand und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr strafbar. Als Stalkerin oder Stalker macht sich strafbar, wer eine Person beharrlich in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt verfolgt. Indem sie

  1. Ihre oder seine räumliche Nähe aufsucht (z.B. Auflauern),
  2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr oder ihm herstellt (z.B. per SMS oder E-Mail), 
  3. unter Verwendung ihrer oder seiner personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie oder ihn bestellt (z.B. bei Versandhäusern) oder 
  4. unter Verwendung ihrer oder seiner personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr oder ihm Kontakt aufzunehmen (z.B. durch Kontaktanzeigen). 
  5. Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches dieser Person ohne deren Zustimmung veröffentlicht.

Wenn der Tatzeitraum ein Jahr übersteigt oder die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch, der im Sinn der fünf aufgezählten Punkte der verfolgten Person zur Folge hat, erhöht sich das Strafausmaß bis zu drei Jahren.

Empfehlungen der Kriminalprävention:

  • Machen Sie der Stalkerin oder dem Stalker, wenn möglich in Anwesenheit eines Zeugen, unmissverständlich und nur einmal klar, dass Sie keinen weiteren Kontakt mehr zu ihr oder ihm wollen. Ignorieren Sie die Person dann konsequent!
  • Dokumentieren Sie alles was die Stalkerin oder der Stalker unternimmt. Sichern Sie jede Kontaktaufnahme, Mitteilung und sonstige Beweise wie Briefe, SMS, E-Mail etc. Diese sind bei rechtlichen Schritten wichtig.
  • Informieren Sie ihr privates und berufliches Umfeld, dass Sie „gestalkt“ werden, damit die Kontaktaufnahme der Stalkerin oder des Stalkers über Ihren Bekanntenkreis (neue Telefonnummer, Adresse) nicht zum Erfolg führt.
  • Nehmen Sie keine Pakete oder Geschenke der Täterin oder des Täters entgegen. Dies gilt auch bei unbekannten Absendern.
  • Werden Sie mit dem Auto verfolgt, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle.
  • Alarmieren Sie in konkreten Bedrohungssituationen unbedingt die Polizei über den Notruf 133.

Informationsblatt Stalking (313,6 KB)

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