Sozialleistungsbetrug

Leistungen, die der Staat erbringt, um Menschen in verschiedenen Situationen zu unterstützen, werden Sozialleistungen genannt. Österreichs Sozialpolitik baut auf einem Netz aus Sozialleistungen auf. Dazu gehören etwa Unterstützungen bei Krankheit, im Alter, bei Arbeitslosigkeit, für Familien oder zur Deckung des Wohnbedarfs. Diese Hilfen werden in Form von Geldleistungen oder Sachleistungen gewährt. Doch die Sozialleistungen werden nicht nur von Bedürftigen bezogen, sondern auch unrechtmäßig von Betrügerinnen und Betrügern.

Task Force Sozialleistungsbetrug

Um nachhaltig und effizient bundesweit gegen dieses Phänomen vorzugehen, wurde 2018 im Bundeskriminalamt die Task Force Sozialleistungsbetrug (SOLBE) eingerichtet. Die jährlich zunehmenden Fallzahlen und der dadurch entstehende Schaden an der Leistungsfähigkeit des österreichischen Sozialsystems machen deutlich, wie wichtig ihre Arbeit ist. Zur Bekämpfung des Sozialleistungsbetruges wurde eine interministerielle Steuerungsgruppe mit Verantwortlichen der betroffenen Ministerien für Inneres, Justiz, Finanz, Arbeit und Soziales eingerichtet. Es finden jährliche Vernetzungstreffen, statt um den laufenden Informationsaustausch zu gewährleisten.

Der Sozialleistungsbetrug umfasst die rechtswidrige Inanspruchnahme von Sozialleistungen und ist daher vom Sozialbetrug klar zu unterscheiden: Unter Sozialbetrug werden Beitragsverkürzungen durch Scheinfirmen und die organisierte Schwarzarbeit verstanden, für dessen Bekämpfung die, im Bundesministerium für Finanzen angesiedelte, Finanzpolizei überwiegend zuständig ist.

Formen des Sozialleistungsbetrugs

Die Kriminalisten der Taskforce SOLBE deckten über 50 verschiedene Modi Operandi auf, die sieben Hauptkategorien zugeordnet werden konnten: Diese umfassen etwa die Erschleichung der Mindestsicherung trotz ausreichendem Vermögen, den Missbrauch von Pensionsleistungen durch die Vortäuschung eines Scheinwohnsitzes oder den widerrechtlichen Erhalt der Familienbeihilfe sowie verbotene Auslandsaufenthalte bei gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen und die Erschleichung der Grundversorgung mittels falscher Identitäten. So vielfältig der Sozialleistungsbetrug ist, so breit sind auch jene Stellen und Institutionen angesiedelt, die diese Leistungen auszahlen.

Strafrechtliche Konsequenzen

Wer vorsätzliche Falschangaben gegenüber einer Behörde tätigt, um an vermögenswerte Leistungen zu gelangen, macht sich des Betrugs (§ 146 Strafgesetzbuch und folgende) strafbar. Für das Kriminalitätsfeld des Sozialleistungsbetrugs ist der Begriff des Behördenbetrugs einschlägig. Unter diesem wurden sämtliche Fälle zusammengefasst, in denen sich Personen bei Verwaltungsbehörden oder Gerichten durch falsche Angaben Leistungen erschleichen. Täuschungen können durch aktives Tun, wie die tatsachenwidrige Erklärung einer finanziellen Hilfsbedürftigkeit, aber auch durch passives Unterlassen, beispielsweise durch Vorenthalten relevanter Tatsachen vor der Behörde, begangen werden.

Die gerichtlich strafbaren Handlungen zum Sozialleistungsbetrug sind mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht. Da die Ausführungsgesetze zur Sozialhilfe beziehungsweise bedarfsorientierten Mindestsicherung in der Vollziehung Landessache sind, steht es den Ländern frei, Verstöße gegen diese Gesetze ungeachtet der gerichtlichen Straftatbestände unter (Verwaltungs-)Strafe zu stellen. Die Verwaltungsstrafen reichen bis zu 4.000 Euro.

Kontakt

Verdachtsfälle wegen Sozialleistungsbetrugs können in jeder Polizeidienststelle angezeigt werden.
Kontakt im Bundeskriminalamt: sozialleistungsbetrug@bmi.gv.at oder Meldestellen (bundeskriminalamt.at).

Links zu den Partnern der Task Force SOLBE