Kriminalitätsbekämpfung

Zwei Darknet-Suchtmittelhändler festgenommen

Am 19. September 2022 gelang es dem Landeskriminalamt Wien in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt zwei Darknet-Händler, die seit 2020 online illegale Suchtmitteln verkauft hatten, festzunehmen. Rund 19 Kilogramm Suchtmittel wurden sichergestellt.

Der illegale Suchtmittelhandel ist in den vergangenen Jahren um eine Facette reicher geworden und hat sich mit Darknet-Marktplätzen und dem anschließenden Postversand an das digitale Zeitalter angepasst. Als Antwort auf dieses Phänomen wurde bereits 2018 ein spezialisiertes Referat im Büro zur Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität im Bundeskriminalamt eingerichtet. Durch umfangreiche Ermittlungen gelang es dem Landeskriminalamt Wien gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt die Festnahme zweier Darknet-Händler sowie die Sicherstellung von rund 19 Kilogramm illegaler Suchtmittel.

Ermittlungen
Seit März 2022 ermittelten die Kriminalbeamtinnen und -beamten des Landeskriminalamts Wien gegen einen Darknet-Händler namens "AMAGUETESIEGEL". Mit Unterstützung des Bundeskriminalamtes gelang es, das kriminelle Netzwerk auszuforschen und die Händler zu verhaften. Die Darknet-Verkäufer konnten durch umfangreiche Nachforschungen seit 2020 7.000 abgewickelte Verkäufe nachgewiesen werden, die national, aber auch international getätigt wurden. Das sehr professionelle Verhalten erschwerte die Ermittlungen, da keine Spuren an der hochqualitativen Verkaufsware hinterlassen wurden und auch keine Rückschlüsse auf die Personen dahinter ermöglichte.

19,3 Kilogramm illegale Suchtmittel sichergestellt
Durch kriminaltaktisches Fingerspitzengefühl gelang es am 19. September 2022 zwei mutmaßliche Täter festzunehmen. Bei den darauffolgenden Hausdurchsuchungen konnten 19,3 Kilogramm illegale Suchtmittel, davon rund 1,1 Kilogramm Kokain, rund 650 Gramm Cannabisharz, circa 19.000 Stück Ecstasy und rund 3,3 Kilogramm MDMA, knapp 200 Gramm Methamphetamin, 2.868 Stück LSD sowie Speed, Suchtmittel, die dem Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz unterliegen, und Bargeld sichergestellt werden.

Artikel Nr: 19997 vom Mittwoch, 28. September 2022, 11:58 Uhr
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