Prävention

Tochter-Sohn-Trick

Eine neue Welle an betrügerischen Mitteillungen hat Österreich erfasst: Seit zwei Wochen häufen sich die Anzeigen. Das Bundeskriminalamt warnt vor dem Tochter-Sohn-Trick und gibt Tipps.

Derzeit erhalten viele Menschen Nachrichten, wie etwa "Hallo Mama, ich habe mein Handy kaputt gemacht. Meine Sim war auch kaputt, ich kann nicht viel tun, aber kannst du mir eine WhatsApp schreiben 4367764729517" oder "Hallo Papa. Mein Handy ist kaputt. Das ist meine neue Nummer.". Doch bei diesen Nachrichten handelt es sich nicht um Mitteilungen der eigenen Tochter oder des eigenen Sohnes, sondern um die von Betrügern. Durch die neue Vorgehensweise der Täter erreichen sie nun mehr Menschen innerhalb kurzer Zeit.

Tochter-Sohn-Trick
Über eine unbekannte Nummer werden via SMS-Nachrichten an (potenzielle) Opfer verschickt, in denen sich die Betrüger als Kind der Empfängerinnen und Empfänger ausgeben und mitteilen, dass sie eine neue Nummer haben. Das alte Mobiltelefon sei verloren oder durch einen Wasserschaden unbrauchbar geworden. Da am neuen Telefon die Banking App aber noch nicht funktioniere und eine dringende Zahlung durchgeführt werden müsse, wird um Aushilfe gebeten. Die Opfer sollen einen meist vierstelligen Betrag an eine bestimmte Empfängerin oder Empfänger überweisen und das Geld werde so bald wie möglich zurückgezahlt.

Neue Vorgehensweise
Um möglichst viele Menschen innerhalb kurzer Zeit zu erreichen und so illegal mehr Geld zu lukrieren, versenden die Täter nun Massen-SMS. Der Inhalt "Hallo Mama" oder "Hallo Papa" soll zudem vermitteln, dass das eigene Kind eine neue Nummer hätte. Das Kind bittet daher um Kontaktaufnahme über WhatsApp. Wer auf die betrügerische Nachricht antwortet, kommuniziert jedoch nicht mit dem eigenen Kind, sondern mit einer Betrügerin oder einem Betrüger.

Präventionstipps
• Wenn Sie ein Familienmitglied unter einer neuen Telefonnummer mit Forderungen nach Geld an Sie wendet, überprüfen Sie die alte Rufnummer oder andere Kontakte!
• Ist ein Schaden entstanden, verständigen Sie sofort Ihr Banküberweisungsinstitut oder Ihren Kreditkartenanbieter und ersuchen Sie um Rückbuchung!
• Erstatten Sie Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle!

Artikel Nr: 20146 vom Freitag, 11. November 2022, 13:59 Uhr
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