Online-Kindesmissbrauch und Kindersextourismus

In Österreich ist der Besitz kinderpornografischer Darstellungen ebenso wie der wissentliche Zugriff auf kinderpornografische Darstellungen im Internet strafbar. Kinderpornografie können bildliche Darstellungen von geschlechtlichen Handlungen, in die Minderjährige involviert sind, oder die Abbildung der Genitalien oder der Schamgegend von Minderjährigen sein. Missbrauchsdarstellungen von Kindern unter 14 Jahren sind immer strafbar. Bereits der Eindruck, dass es zu einer sexuellen Handlung gekommen ist, reicht aus.

Seit 1. Jänner 2012 ist das sogenannte "Grooming", die Anbahnung sexueller Kontakte zu Unmündigen über das Internet, und die "Betrachtung pornografischer Darbietungen Minderjähriger" (live mittels Web-Cam) gerichtlich strafbar.

Das Bundeskriminalamt räumt der Bekämpfung der Kinderpornografie einen hohen Stellenwert ein.

Meldestelle Kinderpornografie und Kindersextourismus

Eine eigene Meldestelle nimmt jegliche Hinweise entgegen, wenn auf einer Web-Seite oder in einer News-Group Texte oder Bilder entdeckt werden, die Kinderpornografie enthalten oder wenn auf einer Seite Sextourismus mit Kindern angeboten wird.

Telefax: +43 (0) 1-24836-951310
Email: meldestelle@interpol.at

So melden Sie kinderpornografische Inhalte der Polizei:

  • Wenn Sie zufällig auf eine Internetseite mit kinderpornografischen Inhalten gestoßen sind, dann teilen Sie die Adresse dieser Seite bitte unmittelbar der nächsten Polizeidienststelle oder der Meldestelle im Bundeskriminalamt (meldestelle@interpol.at) mit.
  • Wenn Sie Kinderpornografie in einer Newsgroup gefunden haben, dann notieren Sie den Namen der Newsgroup, den Betreff des Artikels (eventuell mit Nummer) und die

Verfasserin oder den Verfasser und teilen Sie diese Informationen der nächsten Polizeidienststelle oder der Meldestelle im Bundeskriminalamt mit.

  • Wenn Sie bei der Nutzung eines File-Sharing-Programms irrtümlich kinderpornografische Bild- oder Videodateien heruntergeladen haben, dann benachrichtigen Sie unverzüglich die nächste Polizeibehörde, damit von dort die Beweissicherung erfolgen kann. Um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, kann es helfen, die Dateitypen, nach denen gesucht werden soll, vorher einzuschränken.
  • Wenn Ihnen unaufgefordert Kinderpornografie per E-Mail zugesandt wurde, dann lassen Sie die E-Mail mit den erweiterten Kopfzeilen („Headern“) und dem Anhang der nächsten Polizeidienststelle oder via Email der Meldestelle im Bundeskriminalamt (meldestelle@interpol.at) zukommen und löschen Sie die Nachricht danach von Ihrer Festplatte oder aus ihrem E-Mail-Postfach.

HINWEIS: Verzichten Sie auf eigene Recherchen und suchen Sie nicht aktiv nach Kinderpornografie! Alle abgerufenen Internetseiten werden zumindest in den temporären Speicher des PCs geladen. Die Seiteninhalte gelangen in diesem Moment in Ihren Besitz. Falls es sich dabei um kinderpornografische Schriften oder Abbildungen handelt, können Sie sich hierdurch bereits strafbar machen. Zum Schutz vor drohender Strafverfolgung sollten Sie daher vom Aufruf und erst recht von der Speicherung kinderpornografischer Darstellungen absehen.

Neben der Polizeimeldestelle können kinderpornografische Inhalte auch online und anonym der Meldestelle "Stopline" gemeldet werden.

Folder der Meldestelle Kinderpornografie und Sextourismus mit Kindern (677,9 KB)