Delikte & Ermittlungen

Internetkriminalität

Weltweit steigen die Fälle von Cybercrime, auch Österreich ist davon betroffen. Die Angriffsszenarien werden technisch immer raffinierter. Der Fortschritt in der IT verändert auch permanent die Art und Qualität der eingesetzten Tatmittel. Darüber hinaus begünstigen die Möglichkeiten der Anonymisierung, der Verschlüsselung und die unbegrenzte Verfügbarkeit des Internet die Verbreitung von Cybercrime massiv. Das Darknet hat die Entstehung krimineller Dienstleister in Form von „Cybercrime as a Service“ begünstigt und beschleunigt. Die Entwickler dieser kriminellen Tools ermöglichen damit die Durchführung von Cybercrime-Attacken für praktisch jedermann.

Cybercrime ist ein umfassender Begriff. Eine allgemein gültige Definition dieses Begriffs gibt es nicht. Üblicherweise versteht man darunter alle Straftaten, die unter Ausnutzung der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) oder gegen diese begangen werden. Im polizeilichen Bereich wird darüber hinaus zwischen Cybercrime im engeren Sinn und Cybercrime im weiteren Sinn unterschieden.

Cybercrime im engeren Sinne umfasst jene Straftaten, bei denen Angriffe auf Daten oder Computersysteme unter Ausnutzung der Informations- und Kommunikationstechnik begangen werden. (zum Beispiel Datenbeschädigung, Hacking, DDoS - Attacken).

Unter Cybercrime im weiteren Sinne versteht man Straftaten, bei denen die Informations- und Kommunikationstechnik zur Planung, Vorbereitung und Ausführung für herkömmliche Kriminaldelikte eingesetzt wird, wie zum Beispiel Betrugsdelikte, Kinderpornografie, Cyber-Grooming oder Cyber-Mobbing. Diese Straftaten können praktisch jede Form von Kriminalität annehmen. 

Cybercrime-Competence-Center C4

Die Bekämpfung von Internetkriminalität ist ein Schwerpunkt der kriminalpolizeilichen Arbeit. 2011 wurde daher im Bundeskriminalamt das Cybercrime-Competence-Center, kurz C4, eingerichtet, das aus Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ermittlung, IT-Forensik und Technik besteht. Das C4 ist als nationale und internationale Zentralstelle für die elektronische Beweismittelsicherung und -auswertung, Ermittlungen im Zusammenhang mit Cybercrime im engeren Sinn sowie die Koordinierung der Bekämpfung von Cybercrime zuständig.

Organisatorisch gliedert sich das C4 in die vier Referate mit den Bezeichnungen „Zentrale Aufgaben“, „IT-Beweissicherung“, „Ermittlungen“, „Entwicklung und Innovation“ sowie in die Meldestelle.

Meldestelle against Cybercrime

Wenn Sie einen Verdacht auf Internetkriminalität haben und Hilfe oder Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Bundeskriminalamt:

Meldestelle für Internetkriminalität
E-Mail: against-cybercrime@bmi.gv.at

Wenn Sie durch eine Straftat geschädigt wurden oder konkrete Hinweise auf einen Täter haben, können Sie die Straftat in jeder Polizeidienststelle zur Anzeige bringen. Die Erstattung einer Anzeige via Meldestelle ist derzeit leider noch nicht möglich!

Information und Prävention

Zahlreiche Informationen, Handlungsanleitungen und Präventionstipps finden Sie auf den BK-Präventionsseiten oder direkt unter dem Themenbereich "Internet kennen".

Cybercrime Reports

Um die Bevölkerung über die aktuellen Phänomene und neue Trends im Bereich Cybercrime zu informieren, werden jährliche Reports erstellt: