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Illegaler Welpenhandel im Fokus

Der Handel mit Hundewelpen floriert. Mit Fotos auf Online-Plattformen beworben, verkaufen Kriminelle die oftmals viel zu jungen Vierbeiner. Doch: Der illegale Handel ist strafbar.

Fotos von niedlichen oder Mitleid erregenden Hundewelpen auf Internetseiten oder Social Media sind für viele oftmals sehr verlockend. Doch was auf diesen Bildern nicht sichtbar ist: Die Welpen sind oftmals viel zu jung, krank oder ungeimpft und werden mit gefälschten beziehungsweise fehlenden Dokumenten von Ost- nach Westeuropa transportiert. Das Bundeskriminalamt warnt nun, denn der illegale Welpenhandel ist kein Kavaliersdelikt, sondern bei Handel mit kranken oder nicht geimpften Welpen oder gefälschten EU-Heimtierpässe – neben einem möglichen Verstoß gegen geltende Tierschutzgesetze - auch gerichtlich strafbar.

Vorgehen der Täter
Hundewelpen, die auf diversen Internetseiten oder auch Social Media zum Kauf angeboten werden, verbindet oftmals derselbe Hintergrund: Geboren in osteuropäischen EU- und nicht EU-Ländern, werden sie auf Online-Plattformen zum Kauf angeboten, verkauft und in ein westeuropäisches Land geliefert. Größere ""Firmen" handeln mit bis zu 1.000 Tieren jährlich. Die Muttertiere werden dafür unter grausamen Bedingungen als Gebärmaschinen gehalten. Häufig werden die Welpen dem Muttertier viel zu früh weggenommen, was zu chronischen Beschwerden oder Krankheiten führen kann. Bevor sie nach Westeuropa verbracht werden, werden sie keiner tierärztlichen Kontrolle unterzogen, wodurch sie nicht nur ungeimpft beziehungsweise ungechipt exportiert werden, sondern auch mögliche Erkrankungen oder ein Parasitenbefall unbehandelt bleiben.
Zumeist werden die Welpen in ihrem noch jungen Leben durch die langen Transportwege großen Strapazen ausgesetzt. Da die Tiere jedoch oft auch keine gültigen Dokumente haben, werden sie von den Transporteuren in viel zu kleine Behältnisse gezwängt. Die Täter machen sich neben der Tierquälerei auch oftmals weiterer Delikte, wie etwa der Urkundenfälschung oder des Betrugs strafbar, denn es kommt auch vor, dass nach erfolgter Zahlung gar kein Hund geliefert wird.

Tipps der Kriminalprävention
• Kaufen beziehungsweis übernehmen Sie keine Tiere an öffentlichen Orten, wie Parkplätze, Jahrmärkte oder Raststationen.
• Kaufen Sie bei offiziellen Züchtern und holen Sie die Tiere dort auch persönlich ab.
• Es gibt Internetseiten seriöser Hundezüchter. Der österreichische Kynologenverband ist der Dachverband von rund 100 österreichischen Hundeverbänden und 500 Vereinen.
• Vergewissern Sie sich, ob die Dokumente und Unterlagen des Züchters schlüssig und glaubwürdig erscheinen.
• Melden Sie verdächtige Wahrnehmungen sofort der Polizei unter 133.

Artikel Nr: 19389 vom Freitag, 18. Februar 2022, 09:15 Uhr
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