Prävention

Baustellen sind keine Selbstbedienungsläden!

Die Kriminalpolizei informiert, wie man sich schützen kann und wie man sich bei eingetroffenem Schaden richtig verhält.

Baustellen haben im Frühjahr und während der Sommermonate Hochsaison. Das führt auch zu einer steigenden Anzahl an Einbrüchen und Diebstählen auf Baustellen. Kriminelle nutzen die Geschäftigkeit, um wertvolle Maschinen und hochpreisiges Werkzeug zu stehlen. Die verursachten Schäden sind überwiegend hoch. Die Klärung der strafbaren Handlungen wird oft dadurch erschwert, dass die Individualnummern der einzelnen Geräte nicht vermerkt sind. Dies hat zur Folge, dass das aufgefundene Diebesgut nicht zuordenbar ist.

Empfehlungen der Kriminalprävention

• Besonders hochwertige Werkzeuge und Maschinen sollten nach Möglichkeit nicht im Baucontainer zurückgelassen werden.

• Bei der Aufbewahrung im Baucontainer sollten die Geräte und Werkzeuge zusätzlich abgesichert werden.

• Notieren Sie die Individualnummern der Wertgegenstände in einem Eigentumsverzeichnis und übergeben Sie dies nach einem Einbruch der Polizei, um gezielt nach dem gestohlenen Gut fahnden zu können.

• Sichern Sie das Baustellengelände so gut wie möglich ab: beispielsweise durch Einzäunen des Geländes; Installieren Sie nach Möglichkeit Video- und Alarmanlagen. Absicherungen sowie Überwachungen können den Widerstand erhöhen und dienen zur Abschreckung.

• Halten Sie Zugänge zu Büro- und Baucontainern geschlossen und versperrt. Eine bloß zugezogene Türe ist kein Hindernis.

• Achten Sie auf baustellenfremde Personen. Oft haben sich firmenfremde Personen die Arbeitskleidung der Angestellten besorgt. Sprechen Sie daher baustellenfremde Personen an.

• Einbrüche und Einbruchsversuche melden Sie der Polizei unter 133.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Kriminalprävention des Bundeskriminalamtes unter http://www.bundeskriminalamt.at/praevention oder auf den Facebook-Seiten www.facebook.com/bundeskriminalamt, unter der Telefonnummer 059 133 und natürlich auch auf jeder Polizeiinspektion.

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Artikel Nr: 17887 vom Mittwoch, 20. Mai 2020, 05:00 Uhr
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